Für Verbrechen bestraft werden was man nicht begangen hat (M15)?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo DerUeberboss15j,

Das Vortäuschen einer Straftat ist meines Wissens nach eine Straftat.

LG

derwaffenpro  21.06.2020, 17:38

Nur gegenüber einer Behörde bzw einer Stelle zur Entgegennahme von Anzeigen.

Davon abgesehen, dass er wegen Vortäuschens einer Straftat dran wäre, kann er auch auf dem Zivilweg für sämtliche Kosten haftbar gemacht werden.

Und diese "Action" lassen sich die Notdienste teuer bezahlen.

chilly10  21.06.2020, 17:33

das Ding ist... Woher willst Du wissen, dass er es nicht gemacht hat? Es gibt genauso gut Leute, die damit prahlen könnten, dass sie andere umgebracht haben. Das gleiche, wenn auch andere Straftaten begangen worden oder in Vorbereitung sind. Ob er was gemacht hat oder nicht, ist dann erst nach Ermittlungen ersichtlich, die von Privatleuten nicht durchzuführen sind. Stell Dir vor, nen Typ prahlt mit ner Trophäe online... Selbst das Vortäuschen ist daher ne Straftat. Und gerade bei so was wie jmd töten oder Gewalt antun...

derwaffenpro  21.06.2020, 17:37

„(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht“

Ganz am Anfang von §145d StGB...

Also wäre es nicht Strafbar...

Es wäre ja zumindest Vortäuschen einer Straftat und das ist auch strafbar.

Mit ein wenig Action und dann wieder Ruhe ist es also nicht getan.

DerUeberboss15j 
Fragesteller
 21.06.2020, 17:16

Was wäre da die Strafe?

Neugierig1971  21.06.2020, 17:16
@DerUeberboss15j

Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.

DerUeberboss15j 
Fragesteller
 21.06.2020, 17:17
@Neugierig1971

Knast für 3 Jahre???

Neugierig1971  21.06.2020, 17:17
@DerUeberboss15j

Bis zu drei jahren.

In Deinem Fall wird es wohl eher bei einer Verwarnung bleiben, wenn es das erste Mal ist.

DerUeberboss15j 
Fragesteller
 21.06.2020, 17:19
@Neugierig1971

Wenn's nur ne Verwarnung ist würde ich das auch machen... ist doch witzig

derwaffenpro  21.06.2020, 17:39

Nein das wäre es nicht...

§ 145d, Abs. 1, Satz 1, StGB nachlesen..

wiki01  22.06.2020, 07:22

Falsch. Warum, steht im Gesetz.

Das vortäuschen einer Straftat ist ebenfalls strafbar! Also sprich muss nicht unbedingt eine Straftat passiert sein, sondern auch das „so tun als ob“ zum spass bringt eine Anzeige!

DerUeberboss15j 
Fragesteller
 21.06.2020, 17:16

Was ist da ca. die Strafe

Naddlinchen  21.06.2020, 17:19
@DerUeberboss15j

Bis zu 3 Jahre Gefängnis oder eine saftige Geldstrafe!

derwaffenpro  21.06.2020, 17:38
@Naddlinchen

Nein. Es liegt keine Straftat vor.

wiki01  22.06.2020, 07:21
Das vortäuschen einer Straftat ist ebenfalls strafbar!

Richtig, trifft hier aber nicht zu.

Aber hat er sich mit der Äußerung online strafbar gemacht?

Nein, hat er nicht.

DerUeberboss15j 
Fragesteller
 21.06.2020, 17:19

Kann ich das wohl auch mal machen? Ist bestimmt nice

Artus01  21.06.2020, 17:20
@DerUeberboss15j

Es gibt so einige Sachen die man einfach besser nicht macht, auch wenn sie nicht verboten sind.

Anonymus528371  21.06.2020, 17:23

Doch hat er!

Artus01  21.06.2020, 17:24
@Anonymus528371

Nun, dann erklär doch einfach mal wonach er sich strafbar gemacht haben soll?

Anonymus528371  21.06.2020, 17:25
@Artus01

Strafgesetzbuch (StGB) § 145d Vortäuschen einer Straftat

2. daß die Verwirklichung einer der in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten bevorstehe, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 164, § 258 oder § 258a mit Strafe bedroht ist.

derwaffenpro  21.06.2020, 17:30
@Anonymus528371

„(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht„

steht über dem von dir zitieren Paragraphen.

Gf ist meines Wissens nach weder noch.

Artus01  21.06.2020, 17:34
@Anonymus528371

Schön wenn man wenigstens Paragraphen findet, schlecht aber wenn man nicht damit umzugehen weiss. § 145d, Abs. 1, Satz 1, StGB:

(1) Wer wider besseres Wissen einer Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle vortäuscht, .......

So wie die Frage formuliert ist, trifft auch § 126 StGB nicht zu, denn mit sowas stört man den öffentlichen Frieden nicht.

Die anderen §§ passen überhaupt nicht.

derwaffenpro  21.06.2020, 17:35
@Artus01

Genau meine Antwort! :D