Erzwingungshaft wie lange?

9 Antworten

Wegen eines Bußgeldes kommt man nicht in Haft. Eswird aber bei Zahlungsverweigerung oder Zahlungsunfähigkeit der Gerichtsvollzieher ins Haus kommen, um evtl. pfändbare Sachen zu beschlagnahmen.

Natürlich kann es wegen Bußgeld sein erzwingungshaft nennt sich das.

Zahlen muss er so oder so - die Erzwingungshaft wird nicht auf die Geldbuße angerechnet. "Ich hab soundsoviel Tage gesessen, und damit ist das abgebüßt" - das geht nicht, die Geldbuße bleibt.

Einzige Möglichkeit: Beim Gericht vorbeigehen, Einkommennachweis / Hartz-Bescheid, was auch immer, mitbringen und um Ratenzahlung bitten. Das würde dann bei 5 € pro Monat anfangen, die er pünktlich (!, sonst fängt's von vorne an) zahlen muss, bis die Summe erreicht ist.

Morgens abgeholt wird er nur dann, wenn er nichts macht. Erstmal wird er nach einiger Zeit eine Ladung zum Haftantritt kriegen, dann möglicherweise noch 'ne Mahnung und einen neuen Termin, und irgendwann stehen die Grünen bzw. neuerdings oft Blauen vor dem Haus und nehmen ihn mit. Allerdings zieht sich das meist über Monate hin - ein halbes Jahr dauert's bis zum Knast mindestens, u. U. auch länger. Aber er wird so sicher kommen wie das Amen in der Kirche.

Also besser zahlen - wenn er kein Geld hat, in Raten. Und künftig halt keinen Unsinn anstellen.

Nein, es gibt kein Knast, weil jemand der zahlungsunfähig ist, der muß es dem Gerichtsvollzieher / Gericht mitteilen.

Wenn er Ratenzahlung kann er es sagen, ansonsten teilt er mit zu welchem Zeitpunkt er voraussichtlich zahlen kann.

Total falsch !...das Gericht kann eine Erzwingungshaft anordnen und das bedeutet ---> Knast !

Dabei rechnet das Gericht aus, wieviel Tagessätze zu verhängen sind, wobei der kleinste Tagessatz 5,00 € beträgt.

Das bedeutet beim Beispiel oben --> 75,00 € : 5,00 € / Tag = 15 Tage Erzwingungshaft minimum.

Die Höchstgrenze beträgt bei einer Erzwingungshaft 3 Monate und das Ganze hat mit Gerichtsvollziehern nichts zu tun, denn es geht in dem Fall um die Zahlung einer Geldbuße, welche durch ein rechtskräftiges Urteil zustande gekommen ist.

Ein Gerichtsvollzieher wird dann tätig, wenn z.B. der Strom nicht bezahlt wurde trotz Mahnungen.

Gruß,

fraschi

P.S.: Wann das " nicht bestellte Taxi " kommt, kann man nicht vorhersagen....das kann auch mitten in der Nacht sein, denn dafür gibt es keine Regeln.

Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden. Mit der Erzwingungshaft ist jedoch nicht das Erlassen der Geldbuße verbunden. Die Forderung bleibt bestehen.

Bei den richtigen Gerichtsbeschlüssen kann es durchaus passieren das eines Morgens die Polizei zur Abholung vor seiner Tür steht... Allerding wird meist per Post ein Termin zum Haftantritt mitgeteilt...

Die Erzwingungshaft kann bis zu 6 Wochen dauern... Die wirkliche Höhe wird aber an der Höhe des Bußgeldes in Tagen bemessen...

Eine Erwzingungshaft befreit aber nicht von der Zahlungsschuld...