Kann man für Stromdiebstahl belangt werden?

15 Antworten

Wie andere schon geschrieben haben kann man dafür belangt werden, aber es wird vermutlich nicht passieren, weil der Schaden nicht all zu groß war, wie du ja selbst geschrieben hast.

Allerdings musst hier aufgrund der Rechtslage aber auch einsehen, dass der Mitarbeiter in diesem Fall recht hatte.

Das ist eine lächerliche Menge, wenn ich über mehrere Tage meinen PC mit fremdem Strom versorgen würde könnte ich es ja verstehen, aber das?

Das ist für dich im Einzelfall richtig, wenn das aber jeder so machen würde, dann wären wir wieder bei deinem Beispiel mit dem PC. Der Bahn ist es ja am Ende egal ob dieser Stromverbrauch von einer einzigen Person erzeugt wird oder ob der Stromverbrauch durch viele Einzelpersonen zustande kommt, welche am Ende nur wenig verbrauchen, der Schaden ist in beiden Fällen gleich.

Das selbe gilt auch für das Stehlen eines Kaugummis. Ein Kaugummi alleine hat keinen großen Wert, aber wenn da in einer Woche von 1000 verschiedenen Personen, 1000 Packungen Kaugummis gestohlen werden siehts wieder anders aus.

Das ist schon Stromdiebstahl! Denn du hast Strom bezogen der dir nicht gehört. Die Menge ist im Grunde egal, Diebstahl ist Diebstahl es spielt keine Rolle ob du ein einzigen Apfel im Supermarkt klaust oder ein ganzes Kilo die Tat an sich macht es aus, es wäre Diebstahl. Du kannst dafür auch belangt werden.

So sicher, dass man dafür belangt werden kann, wenn die Steckdose ohne illegale "Vorarbeit" erreichbar ist, bin ich da nicht, im Gegensatz zu den anderen Antworten hier.

Stromdiebstahl ist strafbar

die Steckdose sieht nicht wirklich danach aus wäre sie für die Öffentlichkeit bestimmt
Gemäß § 248c Abs. 1 StGB liegt ein solcher Stromdiebstahl vor, wenn jemand „einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsgemäßen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist und er diese Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig anzueignen

https://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/stromdiebstahl-gibt-es-dafuer-eine-strafe

Gluglu  13.04.2022, 18:48

Gute und aussagekräftige Antwort! Nicht zu toppen :-)

Natürlich ist Stromdiebstahl strafbar, auch bei kleinen Mengen.