Stromdiebstahl?

3 Antworten

"Stromdiebstahl" heißt im StGB "Entziehung elektrischer Energie" und ist in § 248c StGB geregelt: http://dejure.org/gesetze/StGB/248c.html

Dort heißt es in Absatz 1:

Wer einer elektrischen Anlage oder Einrichtung fremde elektrische Energie mittels eines Leiters entzieht, der zur ordnungsmäßigen Entnahme von Energie aus der Anlage oder Einrichtung nicht bestimmt ist, wird, wenn er die Handlung in der Absicht begeht, die elektrische Energie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Das Entnehmen von Energie aus einem bestimmungsgemäß verwendeten Leiter, wie hier geschehen, ist also keine Straftat.

Die Beweislast bei Straftaten liegt bei der Staatsanwaltschaft.

Zivilrechtlich kann es ungeachtet dessen auch ohne Beweis zu einem Recht auf außerordentliche Kündigung kommen, wenn dem Vermieter die Fortsetzung des Meitverhältnisses nicht mehr zugemutet werden kann. Ob dies hier der Fall ist, kann man aus der Beschreibung nicht erkennen.

naja wenn er beweisen kann, dass das so mistig angeschlossen wurde dann wird wohl der der das so verkabelt bzw. so plombiert hat schuld sein... ich mein man "weis" ja nicht das so ne Waschmaschiene mit Strom funktioniert . bzw. kann man das ja mal vergessen :D

Stromdiebstahl ist Mist, hat bei mir auch einer gemacht und ich konnte zahlen. Also zahl mal schön deine Rechnung

KillPhiI 
Fragesteller
 11.07.2013, 20:47
  1. Geht es um meinen Azubi nicht um mich . Und 2. Wurde der Strom nicht von einem anderen Zähler entwendet sondern der Energieversorger hat nicht vernünftig gesperrt