Kann man einen geschlossenen Hundefänger auch als PKW zulassen?
Ihr kennt doch diese Hundefänger Kastenwagen. Opel Combo, VW Caddy usw.
Wenn ich jetzt einen geschlossenen Kasten - also ohne Fenster - kaufe, kann man den auch als PKW zulassen oder muss man den als LKW zulassen?
Ich frage deshalb, weil meine Versicherung mal meinte, dass der SF-Rabatt der PKW-Versicherung nicht bei LKW greift und ich daher praktisch keinen Rabatt hätte.
Ist das überhaupt so oder haben die Müll erzählt?
Danke schonmal.
7 Antworten
Die haben dir kein Müll erzählt, ein LKW wird anders versichert als ein PKW und schlimmer noch nicht jeder Autoversicherer versichert überhaupt LKW. Wir haben ein Fiat Fiorino Kastenwagen und bei dem hatten wir Glück das die Maximale Zuladung bei unter 1000 KG lag so konnten wir das Fahrzeug zumindest bei der HUK versichern. Müll ist allerdings die Behauptung so ein Fahrzeug würde doppelt und dreifach so viel Steuer kosten wie ein PKW unsere kostet gerade mal 3€ mehr als ein vergleichbarer PKW- Ich persönlich würde empfehlen ein Fahrzeug mit PKW Zulassung zu erwerben.
Der SF wird auf den passenden bei einem LKW umgerechnet.
Das Fahrzeug wird bei der Versicherung so angegeben, wie es in den Fahrzeugpapieren steht.
Aber normalerweise ist es bei der Versicherung kein Problem. dass der LKW (ich nehme an, dass es sich um einen LKW bis 3,5 Tonnen handelt) auch den SFR vom PKW übernehmen kann, wenn der PKW abgemeldet ist.
Der Unterschied ist nur, dass es bei einem PKW mittlerweile sogar bis SF35 geht und bei einem LKW nur bis SF10. Intern wird der Rabatt aber weiter runtergezählt (anhand des Rabattgrundjahres). Wenn du dann auf den Vertrag mal wieder einen PKW versichern willst, wüdest du auch den entsprechenden SFR wieder bekommen (im Idealfall also SF35)
die haben müll erzählt. im normalfall ist der mit lkw-zulassung bei der versicherung und den steuern wesentlich günstiger. einfach mal bei einer anderen versicherung ein angebot holen. ich hatte erst einen pkw und dann einen bulli mit lkw-zulassung. der rabatt wurde da voll übernommen.
Natürlich kannst du das.
Die Frage ist, ob sich das auch tatsächlich lohnt. Musst du nachrechnen. Beitrag und Steuer.
Übertragen kannst du den SFR tatsächlich nicht von PKW auf LKW. Nur immer vom grösseren "Typ" zum kleineren.
Ist in den AKB aber nicht vorgesehen.
Hast du das schon mal versucht? Oder hast du schon mal einen LKW versichert ?
Ähm...ja. Schon des öfteren.
hallo
steuer wird sich dann verdoppeln oder dreifachen , sonst null problemo
gruss
das ist falsch!! von pkw zu lkw und lkw zu pkw , keine Probleme .