SF Rabatt unter Geschwistern tauschen?

6 Antworten

Eine SF-Rabatt teilen kann man nicht Bei der Übertragung gilt: Ganz oder gar nicht

Und eine NEUE Vollkasko folgt der Haftpflichtversicherung. Erst danach wird für beide Versicherungen eine getrennte Einstufung vorgenommen. (z.B. durch einen selbst verschuldeten Schaden)

extrasb 
Fragesteller
 30.11.2019, 19:36

Vielen Dank. Wenn das alte Auto vor langer Zeit Vollkasko versichert war, wie beginnt dann das neue? Mit der SF-Klasse 17 oder mit der letzten Vollkasko Klasse vom alten Auto?

DerHans  30.11.2019, 19:37
@extrasb

Für ein neues Fahrzeug gilt VK folgt der Haftpflichteinstufung

extrasb 
Fragesteller
 01.12.2019, 11:11
@DerHans

Lieber Hans, falls du hier noch mitlesen solltest habe ich doch noch eine Frage:

Wir haben jetzt meiner Meinung nach folgende Möglichkeiten:

  • Schwester 1 übertragt die SF-Klasse an Schwester 2 damit das neue Auto günstig angemeldet werden kann, Nachteil: Schwester 1 muss mit dem alten Auto in der Haftpflicht bei SF0 bzw. SF1/2 beginnen
  • Schwester 1 lässt das Auto von Schwester 2 auf sich zu. Nimmt die SFK17 für den neuen Wagen und kann das alte Auto in der Haftpflicht als Zweitwagen wählen (SFK4) - Nachteil: beim neuen Auto muss Schwester 2 als zusätzlicher Fahrer eingetragen werden

Möglichkeit 2 wird vermutlich die bessere sein oder?

DerHans  01.12.2019, 11:33
@extrasb

Wenn die Schwester nicht zu jung ist, dürfte das doch kein Problem sein.

Aber warum macht man das nicht mit dem Makler seines Vertrauens.

Bei solchen Konstrukten kann man vor einem Eigenversuch online nur warnen

extrasb 
Fragesteller
 01.12.2019, 12:23
@DerHans

Sind beide gleich alt (Zwillinge), den Makler des Vertrauens wollte das Vollkasko Auto als Zweitwagen versichern und das ist meiner Meinung nach die schlechteste Option, daher sprechen wir nächste Woche nochmal mit den neuen Infos

Liebe Schwestern,

wenn's dann auch ein Sondertarif als Zweitwagen-Tarif mit gleicher SF-Klasse sein darf: Zweit-Fahrzeug-Tarif

Häufig gibt es in einem Haushalt mehr als ein Fahrzeug. Dann stellt sich die Frage, in welcher Konstellation man die Autos beziehungsweise das Auto plus das Motorrad, Lieferwagen oder Wohnmobil am besten versichert. Bei Verti ist das besonders einfach: Nutzen Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse auch für Ihr Zweitfahrzeug – und sparen Sie viel Geld. Bei Verti können Sie durch Ihre Fahrerfahrung mit dem Erstfahrzeug im besten Fall auch mit Ihrem Zweiten die gleiche Schadenfreiheitsklasse als hausinterne Sonder-Schadenfreiheitsklasse erhalten. Für die Einstufung der Schadenfreiheitsklasse werden alle Nutzer des Fahrzeugs berücksichtigt, wobei der Fahrer mit der geringsten Fahrerfahrung ausschlaggebend ist. 
 Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie ein Zweitfahrzeug zum ersten Mal anmelden oder ein schon angemeldetes Fahrzeug neu versichern möchten – mit uns können Sie Ihr Fahrzeug besonders günstig versichern. Das gilt auch, wenn Ihr Erstfahrzeug bei einer anderen Versicherung versichert ist.

Will heißen: du wirst Fzg.-Halter und Versich.nehmer des "neuen" Autos mit SF-Klasse 17 (Kfz-Haftpflicht + Vollkasko) als Erstfahrzeug und deine Schwester 2 wird als weitere Fahrerin mit angegeben.

Somit kannst du z.B. bei Verti den Zweit-Tarif auch mit SF 17 für dich versichern ;-)

Hat den Nachteil, falls deine Schwester 2 einen Unfall mit dem "neuen" Auto baut, werden die schadenfreien Jahre beim Erstfahrzeug, also das Erstfahrzeug eben zum nächsten 1.1. schlechtergestuft :-((

Ausserdem hast du bei einem späteren Versichererwechsel den Nachteil, daß dir nur die tatsächlich schadenfrei gefahrenen Jahre beim Zweitfahrzeug weitergemeldet werden :-((

https://www.verti.de/kfz-versicherung/autoversicherung/sondertarife/zweit-fahrzeug-tarif/

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
  1. Nein
  2. Ja, aber bekommt maximal die Höhe der SFK welche Schwester 2 mit Besitz der Fahrerlaubnis selbst erreichen konnte.
  3. Ja, neues Fahrzeug SFK17, altes als Zweitwagen versichern.

Was ich weiß nur bei Versicherungswechsel oder sogar Halterwechsel, also Verkauf.

Sprecht besser mit der Versicherung selbst.

  1. Nein, eine anteilige Übertragung ist nie möglich.
  2. Bei manchen Versichern ja, aber nicht bei allen ist die Übertragung zwischen Geschwistern möglich.
  3. Ja.