Kann man einen Azubi kündigen,wenn er schlechte Noten hat

9 Antworten

Wenn abzusehen ist, dass der Azubi das Ausbildungziel nicht erreicht, kann er gekündigt werden. Mit schlechten Nioten wird man auch nicht zur prüfung zugelassen.

Warum soll der Betrieb sich weiter mit abgeben, wenn du es sowieso nicht packst ? Mal ganz gemein ausgedrückt.

CharlieBrownXV  28.02.2013, 07:43

Nein, kann er nicht. Nur bei grobem Desinteresse oder vorsätzlichem Schuleschwänzen etc, etc.

Der Arbeitgeber hat hier die Pflicht zur Förderung. Der AG kommt nicht einmal drumherum bei versiebter Prüfung bis zu einem Jahr (meist ein Halbes) weiter zu beschäftigen, bis die Nachprüfung abgelegt werden kann, wenn der Azubi dies wünscht.)

Glaube mir, ich wünschte es wäre anders...

CharlieBrownXV  28.02.2013, 07:43
@CharlieBrownXV

P.S.: Gilt natürlich NUR NACH der Probezeit!

imager761  28.02.2013, 08:39
@CharlieBrownXV

Nein, kann er nicht. Nur bei grobem Desinteresse oder vorsätzlichem Schuleschwänzen etc, etc.

Falsch. § 22 (2) BBiG bestimmt lediglich einen "wichtigen Grund", der ebenso in einer wiederholten Pflichtverletzung der §§ 13-16 BBIG begründet liegen könnte.

Und selbstverständlich verhaltensbedingte Kündigungsgründe (Unpünktlichkeit, Tätlichkeit, Diebstahl) einschliesst:-O

Der Arbeitgeber hat hier die Pflicht zur Förderung.

Zweifelsohne, der Azubi aber eben auch eine Lernpflicht - ein Ausbildungsvertrag ist zweiseitig :-)

CharlieBrownXV  28.02.2013, 10:44
@imager761

Der wichtige Grund ist das übliche deutsche Kaugummi. Nur nicht festlegen.

Du wirst vor keinem Arbeitsrichter durchkommen, wenn Du jemand wegen schlechter Schulnoten oder schlechter Leistung im Ausbildungsbetrieb kündigst. Ich bin nicht der Inhaber, nur der kaufm. Leiter, aber glaube mir wir haben hier 7 kaufm. Azubis und in den letzten Jahren drei Prozesse verloren. Was deutsche Schulen unterhalb Gymnasium heute ausspucken, ist kaum noch fähig Verkäufer zu lernen (von der Vorbildung her), geschweige denn Industriekaufmann (z. B.). Ich durfte mir von einem Richter schon anhören (nicht persönlich, aber als Vertreter der Firma): Wenn Ihr Unternehmen nicht Willens ist die nötige sorgfältige Vorauswahl zu treffen oder die jungen Menschen entsprechend zu motivieren, müssen Sie eben mit dem leben was Sie dann bekommen...

Meine Antwort hat nochmal 150 € gekostet... die Folge ist natürlich klar: Industriekaufmann nur noch mit Abitur, Bürokaufmann nur noch mit mindestens mittlerer Reife, besser Fachabi und höhere Handelsschule. DAS darf man natürlich auch nicht sagen ohne Prügel zu beziehen.

Kann man einen Azubi kündigen,wenn er schlechte Noten hat

Ja, § 22 BBiG sieht eine Kündigungsmöglichkeit aus "wichtigem Grund" ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist vor :-(

Grds. schuldst du u. a. eine Lern- und Schulpflicht, §§ 13ff. BBiG. Sofern eine Abmahnung bei Schlechtleistung vorläge, etwa nach verheerendem Zwischenprüfungsergebnis oder gemessen am Ausbildungsstand unverändert schlechter Arbeitsgüte Besserung angemahnt und zielvereinbart wurde und du die nicht erfüllt hättest, wäre dies ein wichtiger Grund, sich von dir zu trennen :-(

G imager761

Die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses durch den Ausbildenden ist nach der Probezeit nur fristlos aus wichtigem Grund möglich. Schlechte Noten im Berufsschulzeugnis sind kein Grund für eine fristlose Kündigungwährend der Ausbildung.

Setze dich bitte unverzüglich mit der zuständigen Kammer (IHK bzw. HWK) in Verbindung.

lillsister  28.02.2013, 07:40

Er hat eine Lernpflicht und wenn jemand schlechte Noten in der Schule hat, heißt es ja das er nicht ausreichend lernt. Der Chef muss ihn ja nicht fristlos kündigen, hat er ja auch nicht geschrieben.

helmutgerke  28.02.2013, 07:47
@lillsister

Mein Chef will mich am Montag entlassen

Heute haben wir Donnerstag, falls im mich nicht irre. Meinst du denn eine Entlassung aus einem bestehenden Ausbildungsverrhältnis am kommenden Montag ist fristgemäß?

helmutgerke  28.02.2013, 07:52
@helmutgerke

Nachtrag - bevor kommentiert wird;

Mit fortschreitender Ausbildungszeit ist eine wirksame Kündigung an immer höhere Anforderungen geknüpft, da die Zielstellung - nämlich das Erreichen eines Berufsabschlusses - unmittelbar bevorsteht.

Demnach ist eine Kündigung im letzten Ausbildungsabschnitt nur noch bei besonders groben Pflichtverstößen zulässig.

  • Muster einer Kündigung aus wichtigem Grund
  • Wichtige Kündigungsgründe (nach erfolgter Abmahnung) können z. B. sein: mehrmaliges unentschuldigtes Fehlen
  • mehrmaliges Fernbleiben vom Berufsschulunterricht
  • wiederholte beharrliche Arbeitsverweigerung, wenn dadurch die Ausbildung nicht mehr möglich ist
  • wiederholte Störung des Betriebsfriedens
  • mehrmaliges Verlassen des Arbeitsplatzes ohne Genehmigung
  • nicht genehmigte Nebentätigkeiten
  • eigenmächtiger Urlaubsantritt
  • Ohne Abmahnung kann eine Kündigung z. B. erfolgen bei:
  • endgültiger Störung des Vertrauensbereiches (z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug)
  • besonders schwerem Fehlverhalten
  • groben Ehrverletzungen (z. B. Beleidigung) oder tätlichem Angriff

Quelle: IHK Koblenz

imager761  28.02.2013, 08:08
@helmutgerke

Bei dem sprachlichen Ausdrucksvermögen timoeisels ist vielmehr gemeint, dass er am Monatg seine Kündigung ausgesprochen bekommt.

Dass die ggf. unter Freistellung mit gesetzlicher Frist gem. § 15 BBiG erst nachfristig wirksam würde, bliebe davon nun völlig unberührt selbst wenn wir annehmen, es lägen keine Gründe einer fristlosen Kündigung vor (Schuleschwänzen) :-)

G imager761

imager761  28.02.2013, 08:30
@helmutgerke

Meinst du denn eine Entlassung aus einem bestehenden Ausbildungsverrhältnis am kommenden Montag ist fristgemäß?

Ja, ist sie. Denn § 22 (2) BBiG meint, genauer bestimmt: "Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1.aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, [...]".

http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__22.html

G imager761

helmutgerke  28.02.2013, 08:53
@imager761

Bin im 2. Lehrjahr

... aus wichtigem Grund! - der offenbar hier nicht gegeben ist.

CharlieBrownXV  28.02.2013, 10:54
@helmutgerke

Naja, das geht so aus seinem Text nicht hervor. Wenn er mehmals unentschuldigt gefehlt hat... aber dann müsste, um als Unternehmen Erfolg zu haben, wenigstens eine Abmahnung vorliegen. Schriftlich.

Ansonsten hast Du vollkommen recht.

Das ist m.W. eine Sache, die dem Einverständnis der zuständigen Kammer bedarf. Wende Dich selber mal an die IHK und lasse Dich direkt informieren. Schlechte Noten haben ja auch oft etwas mit dem Unvermögen des Ausbilders zu tun, Wissen zu vermitteln. Ich habe selber mal so eine Pfeife gehabt und deshalb freiwillig den Betrieb gewechselt - entsprechend gut waren dann auch meine Noten und mein Abschluss.

Nein, kann man jenseits der Probezeit nicht. Auch ein durchfallen bei der Zwischenprüfung ist kein Kündigungsgrund. Denn eine versiebte Zwischenprüfung hindert nicht am ablegen der Gesellenprüfung usw. Man MUSS aber teilgenommen haben an der Zwischenprüfung.

Mal jenseits dessen: In den wenigsten Betrieben lernt man die Dinge die man wirklich in der Prüfung braucht. Diese werden zu 90% von der Berufsschule vermittelt. Es sollte also in Deinem Interesse sein, dass Du den Stoff beherrschst!!!

Ganz genau findest Du alles hier:

http://www.khs.eisenachonline.de/ausbildung_berufsbildungsgesetz.shtml

Es ist von der Handwerkskammer. Ich kann hier nur einen Link setzen, aber Inhaltlich ist dies für Azubis der IHK identisch, denn es ist Bundesrecht.