kann man eine Strafe kriegen wenn die polizei nur das Kennzeichen während der fahrt hat aber einen nicht anhält bzw verfolgt?

5 Antworten

Ja. Der Halter des Fahrzeuges, was per Kennzeichen bekannt ist, kann ja ermittelt und angeschrieben werden.

Nun kann natürlich der Halter sagen, dass er selbst nicht gefahren ist. Dann muss er aber schon den tatsächlichen Fahrer benennen können. Dann wird ggf. dieser Fahrer belangt.

Was aber NICHT hilfreich ist: völlig falsche Namen fiktiver Fahrer zu nennen, oder sogar zu sagen, dass man sich nicht mehr erinnere, wer am Steuer gesessen hat. Das führt nämlich dann gern mal dazu, dass man nicht nur wg. der Sache zu einer Gerichtsverhandlung muss, möglicherweise sogar verurteilt wird, und als Auflage obendrein noch bekommt, ein Fahrtenbuch führen zu müssen.

Geht es um einen Parkverstoß oder um Tüv usw.... bekommt der Halter Post ......

Bei Geschwindigkeiten...Rotlicht müssen sie den Fahrer feststellen ...sprich dich anhalten .....sonst wird das nichts mit der Fahrerermittlung ....wenn sie nicht zu hause auf dich warten  

Ok Danke :-)

Kommt darauf an...

Handelt es sich um einen Ordnungswidrigkeit im stehenden Verkehr (z.B. Parkverstoß) oder um eine allgemeine Pflichtverletzung (z.B. TÜV abgelaufen, Betriebserlaubnis erloschen o.ä.), dann wird das immer dem Halter zugeordnet.

Bei Ordnungswidrigkeiten im fließenden Verkehr (z.B, Geschwindigkeit, rote Ampel etc.) ist der Fahrer verantwortlich. Der Halter erhält dann einen Zeugenfragebogen, auf dem er den Verantwortlichen benennen soll.

Bei Straftaten wird der Halter meist zwecks Aussage von Polizei oder Staatsanwaltschaft vorgeladen.

Na klar geht das. Also solltest du wirklich gegen etwas verstoßen haben oder so dann werden die sich das Kennzeichen aufschreiben und eingeben und dann steht bei denen der Name und die Adresse von dem jenigen, auf dem das Auto angemeldet ist bzw. gehört und dahin können sie jeder Zeit einen Brief hin schicken.

Okay aber geht das ohne beweise ?