Kann man eine Klage auch zurück ziehen?
Ich habe eine Klage gegen meine "ehemaligen" Arbeitgeber am laufen. Am 01.02. ist der erste Güteterim. Je näher der Termin rückt umso nervöser und aufgeregter werde ich. Ich kann schon jetzt Nachts nicht mehr richtig schlafen, aus Angst wie es ausgehen wird. Es geht darum, dass ich seit 4 Jahren bei dem Arbeitgeber befristet - jedesmal für 1 Jahr. Lt. Betriebsrat und der Rechtsanwältin waren es zuviele Verlängerungen für diesen Zeitraum und somit würden die Chancen gut stehen, trotzdem habe ich nun Angst. Kann man diese Klage auch zurück ziehen? Oder was soll ich am besten machen? Die Sache ist auch die, ein Kollege hat das gleiche Problem und sein Termin ist zwei Wochen früher. Da werde ich ja sehen wie es bei ihm ausgeht. Kann man dann da noch was machen?
12 Antworten
Du kannst die Klage zurück ziehen, bleibst aber auf den gesamten Kosten alleine sitzen. Wenn deine Anwältin meint, du hättest gute Chancen, dann zieh das durch!! Denn solchen Arbeitgebern muss auch mal gezeigt werden wo der Hammer hängt und dass nicht jeder alles mit sich machen lässt. Kann schon verstehen, dass du Angst hast, aber steh drüber. DU hast nicht wirklich was zu verlieren in dem Fall, eher was zu gewinnen und darauf solltest du dich konzentrieren!
Anwaltskosten ja, aber Gerichtskosten nein!
Für die Anwaltskosten kann man Prozeßkostenhilfe beantragen, oder Raten vereinbaren!
Beim Arbeitsgericht gibt es KEINE GERICHTSKOSTEN, ist schon eine Erleichterung!
Du kannst sogar noch im Gütetermin zurückziehen - aber warum?
Du bist jetzt ohne Job, oder? Das schlimmste, was Die passieren kann, ist, dass Du hinterher auch ohne Job bist - also hast Du nichts zu verlieren und keinen Grund zur Sorge
Kopf hoch und red mit Deinem Anwalt über Deine Angst/Nervosität
Es ist sogar möglich, noch während des Prozesses, wenn der Richter seinen geplanten Richterspruch "andeutet", die Klage zurückzuziehen.
Habe dies selbst erlebt. Dabei hat mein Arbeitgeber seine Kündigungsklage während des Prozesses in 2. Instanz zurückgezogen, als der Richter während der der Verhandlung bekannt gab, dass er zum selben Ergebniss gekommen sei, wie der Richter in erster Instanz urteilte, nämlch zu meinen Gunsten.
Wenn du da keinen festen Job willst, kannst du auch die Klage zurück ziehen. Dann würde ich aber warten, bis der Termin deines Kollegen war. Sonst vermasselst du ihn noch seine Chancen. Der Arbeitsgeber würde das sicher anbringen.
Zu einem festen Job wird es da kaum mehr kommen, weil das gegenseitige Vertrauensverhälnis zerrüttelt ist. Allerdings kann er mit einer schönen Entschädigung rechnen, wenn er das durch bekommt.
zerrüttelt ist auch nett :-) Du meinst aber sicher "zerrüttet".
Stimmt, das ist auch wieder wahr. Aber kommt es auch darauf an, wie groß die Firma ist und ob es irgendwo anders Arbeitsmöglichkeiten gibt, nicht an der Stelle, wo man bisher war?
du könntest theoretisch direkt vor prozessbeginn auch deine klage zurückziehen.
vielleicht solltest du erst einmal den kollegen prozess abwarten und dann entscheiden.
nach deinen schilderungen stehen deine chancen doch gut. du brauchst nicht nervös zu sein. was soll passieren im schlechtesten fall ?
erstinstanzlich vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei grundsätzlich ihre Kosten selbst