kann man eine mündliche zusage zurück ziehen?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Also erst mal herzlichen Glückwunsch. Ja sie kann die mündliche Zusage rein theoretisch auch zurückziehen. Aber ich denke mal nicht das sie das tuen würde. Wenn sie dir schon telefonisch zugesagt hat und ihr schon einen Termin zur Vertragsunterzeichnung ausgemacht habt dann denke ich mal kaum das sie beabsichtigt die mündliche Zusage auch wider zurückzuziehen. Da brauchst du dir wirklich keinen Kopf drum machen. Auch du kannst ja auch deine Zusage ja auch zurückziehen ohne angaben von Gründen.

Verbindlich ist ihre Zusage nur, wenn ihr beide hierzu einen schriftlichen Vertrag unterschrieben habt. Vergiss nicht, daß du ohne Vertragsunterzeichnung auch deine Meinung ändern kannst und plötzlich aus welchem Grund auch immer, ein Ausbildungsverhältnis mit dem betreffenden Unternehmen nicht eingehen möchtest! In diesem Falle kann dein fiktiver Partner dir nicht unterstellen daß du vertragsbrüchig geworden bist, weil du dagegen argumentieren kannst, daß ihr keine konkreten Vertragsbedingungen ausgehandelt habt. Dann steht Aussage gegen Aussage und niemand von euch beiden bekommt Recht zugesprochen. Deshalb ist die schriftliche Form des Vertrages sehr wichtig, des Ausbildungsvertrages allemal. Es gibt natürlich auch die Form des mündlichen Vertrages, aber oftmals wird ein mündlicher Vertrag lediglich nur als eine Abmachung ausgelegt und ist vor Gericht nicht so belastbar, wie der schriftliche Vertrag, der beide Seiten bindet. Schliesslich musst du wissen, daß sowohl du, als auch dein Vertragspartner, also in unserem Fall die Ausbildungsstätte, während der Probezeit deiner Ausbildung jederzeit und ohne Grund aus dem unterschriebenen Vertrag aussteigen könnt. Erst nach der Probezeit ist ein Ausbildungsvertrag so richtig bindend.

klar ist es möglich, aber ich glaube das nicht. Sie hat dir am telefon mündlich zugesagt, damit du schon bescheid weißt und nichts anderes annimmst. So sehe ich das zumindest. Mach dir nicht zu viele gedanken, das gibt nur kopfweh. LG und Alles Gute

Herzlichen Glückwunsch! Du solltest dich auf die Zusage verlassen.

Ganz theoretisch kannst du ohne Frist bis zum Ende der Probezeit ( 2-4 Monate) ohne grund deine Ausbildung verlieren.

Vor Beginn kann der Betrieb und auch du ohne Frist und ohne Begründung absagen, daher ist der schriftliche Vertrag auch nicht so supersicher.

@Rheinflip

lustig - du kommentierst deinen eigenen beitrag!

und das gleich zweimal.....

Ausbildungsvertrag bedarf der Schriftform und der Genehmigung der Handelskammer erst dann ist er rechtskräftig.

Eine mündliche Zusage ist nicht bindend. Aber unseriös, doch das hilft Dir nichts.