Kann ich eine Klage beim Sozialgericht einfach zurück ziehen?

5 Antworten

Sozialgerichtsverfahren sind immer kostenfrei, es sei denn du wirst von einem Rechtsanwalt vertreten. Diesen kann man sich, sofern man sich im Sozialrecht sehr sehr gut auskennt bis zu zweiten Instanz ersparen.

Das das Erörterungsgepräch für dich anscheinen negativ ausgefallen ist, heißt noch lange nicht, dass das Hauptverfahren ebenso ausfällt.

Wenn ich fragen darf, um was geht es da eigentlich? Wenn Du es nicht offen sagen möchtest, kannst Du mir auch eine persönliche Nachricht schreiben

Hallo Wasserschlange. Ich denke mal das Hauptverfahren wird auch nicht gut laufen, da es von der selben Richterin geführt wird. Das ist eine längere Geschichte. Und diese Frau hat mich echt mürbe gemacht. Ich habe damals ein Eilverfahren angestrebt. Und sie war der Meinung ich wäre in keiner Notlage. Jetzt nach fast 3 Jahren hat sich das Gericht doch noch gemeldet und nun wollen die eine ladungsfähige Anschrift von einer Freundin, die mir damals einen größeren Geldbetrag geliehen hat. Schon damals habe ich gesagt, dass ich ihren Namen nicht nennen werde, weil sie das nicht wünscht. Ich kann dieser kranken Frau nicht so etwas zumuten. Damals hat mir dann auch die "nette" Frau Richterin ein Strafverfahren angedroht, wenn ich falsche Aussagen machen würde. Ich habe nicht gelogen. Ich habe da keine Nerven mehr zu, ich will diese Geschichte beenden. Ich hoffe, das läßt sich noch zurück ziehen, ohne das Frau Richterin noch ein Strafverfahren "nachschiebt".

@TeresaNew

Du kannst das Verfahren jederzeit zurüchziehen, ohne das was nachkommt.

Ja, du kannst die die klage jederzeit zurückziehen. Die Kosten werden ab da nicht mehr dir angelastet. Ich kann nicht sagen, inwieweit der Erörterungstermin kosten verusrsacht hatte. Aber es ist auf jeden Fall günstiger als wenn es zur Hauptverhandlung kommt.

Die Klage ist ohne Kosten, das Zurückziehen auch. Frag doch den zuständigen Rechtspfleger einfach, wie du das machen sollst.

Hallo!Du kannst jeder Zeit eine Klage zurückziehen.Ich hab das auch schon durch,auch ohne Anwalt.LG

generell ja, aber im einzelnen mußt du das selber entscheiden