Kann man eine Anzeige kriegen, wenn man über den Zaun von einem Sportplatz klettert, um dort was zu filmen?

5 Antworten

Hallo einhornbby,

rechtlich gesehen ist ein umzäunter Sportplatzt ein "befriedetes Besitztum" und mit dem überklettern des Zaunes und betreten des Sportplatzes erfüllt ihr den folgenden Straftatbestand:

********************************************************************

§ 123 StGB - Hausfriedensbruch 

(1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

********************************************************************

Was die mögliche Strafe angeht sagt das Gesetz

********************************************************************

§ 5 Jugendgerichtsgesetz – Die Folgen der Jugendstraftat

(1) Aus Anlaß der Straftat eines Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln angeordnet werden

(2) Die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen. 

(3) Von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wird abgesehen, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht.

********************************************************************

Bedeutet auf Deine Frage:

Ja eine Anzeige ist möglich und in der Folge könntet ihr mit einer erzieherischen Maßnahme belegt werden.

Allerdings bezweifle ich, dass eine Anzeige bzw. der erforderliche Strafantrag erfolgt, wenn ihr nur über den Zaun steigt und nichts kaputt macht.

Der der Euch erwischt, wird Euch vermutlich nur vom Platz werfen und das wars.

Schöne Grüße
TheGrow

Ne anzeige eher nicht ^^ vlt werdet ihr dort weggeschickt aber mehr auch nicht :)

NanoXx3  07.02.2016, 11:40

(ich übernehme keine Haftung) so war das zumindest bei uns damals so

Wenn ihr unter 14 seid, dann seid ihr nicht strafmündig.

Ps:Keine Verantwortung meinerseits

einhornbby 
Fragesteller
 07.02.2016, 11:37

Schade, wir sind alle 15

allenundso  07.02.2016, 11:39
@einhornbby

Bin auch 15 und meine Freunde und ich bauen auch ständig Mist(aber nicht so was einfaches wie über einen Zaun zu klettern), aber wir werden nieeee erwischt xD

einhornbby 
Fragesteller
 07.02.2016, 11:40

Ja sagen wir es so, wir haben irgendwie ein spezielles Talent dafür, immer, wirklich immer erwischt zu werden 😂

allenundso  07.02.2016, 12:14
@einhornbby

Ihr könnt euch ja mal bei RTL bewerben ^-^

Grundsätzlich schon möglich. Nennt sich Hausfriedensbruch

Das ist Hausfriedenbruch

allenundso  07.02.2016, 11:40

Nein.Doch!Ohhh!