kann man eine anzeige die man selbst gestellt hat einfach zurückziehen?

12 Antworten

Das kommt sicherlich auch auf die Straftat an. Wenn es sich bei der Straftat um ein öffentliches Interesse handelt, wird sich der Staatsanwlat nicht darauf einlassen. Ansonsten kannst Du aber mitteilen, dass Du an einer Strafverfolgung kein Interesse mehr hast, und aus diesem Grund die Strafanzeige zurückziehst. Wenn Du mit der Strafanzeige auch einen Strafantrag gestellt hast, muss übrigens beides zurück gezogen werden.

nein kannst du nicht!!!!

Angezeigt werden Straftatbestände bei der nicht zwangsläufig DU der geschädigte ist sondern wo das Gesetz gebrochen wurde!! Das heißt, dass es eigentlich nicht in deiner Hand liegt, was passiert. Wenn du jemanden z.b. wegen Diebstahl anzeigst kannst du die Anzeige nicht zurückziehen weil die Person ja trotzdem ein Dieb bleibt.

Alles was du machen kannst ist im nachhinein die Aussage verweigern was aber nicht bedeutet, dass evtl. weiterermittelt wird!

Eine Klage kannst du jedoch zurückziehen.

Warum nicht ? Solange es sich um ein Antragsdelikt handelt, sollte dies möglich sein. Anders verhält es sich sicher bei einem Offizialdelikt, welche von Amtes wegen verfolgt werden müssen.

Ja sofern es sich nicht um um Vorgänge handelt, welche nicht dem öffentlichen Interesse hinsichtlich einer Straftatsverfolge unterliegen.

Nur bei Delikten, die keine Offizialdelikte sind. Da muss die Staatsanwaltschaft, sobald sie davon Kenntnis hat, weiterermitteln, auch wenn Du die Anzeige zurückziehst.