Anzeige zurueckziehen nach Vorladung?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst der Polizei mitteilen, dass sich das geklärt hat (was immer das bedeutet) und du kein Interesse mehr an einer Strafverfolgung hast. Die Anzeige zurückziehen kannst du jedoch nicht.

Je nachdem, um was für ein Delikt es geht, kannst du ggf. einen Strafantrag zurückziehen bzw. gar nicht erst stellen.

Bei absoluten Antragsdelikten wird die Tat dann nicht weiter verfolgt werden.

Bei relativen Antragsdelikten wird geprüft, ob möglicherweise öffentliches Interesse vorliegt.

Bei anderen Straftaten liegt es allein an der Entscheidung von Staatsanwaltschaft und Gericht, ob es zur Anklage kommt. Dein bekundetes mangelndes Strafverfolgungsinteresse könnte diese Entscheidung möglicherweise beeinflussen.

Es kommt darauf an, ob öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Dann wird weiter ermittelt.

die Anzeige kann zurück gezogen werden. die vorladung gilt weiterhin.

Die Vorladung ist bloß nicht bindend! Einer polizeilichen Vorladung muss niemand Folge leisten