Anzeige gegen Unbekannt zurückziehen ohne Gründe?

5 Antworten

Angezeigt ist angezeigt. Aber selbst wenn Du es zurückziehen könntest - es ändert sich dadurch nichts, denn es wird weiter ermittelt werden, da die Staatsanwaltschaft vermutlich das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Es sei denn, ein Täter kann nicht ermittelt werden.

Warum willst du eine Anzeige zurückziehen? Entweder weil du gelogen hast, dann hast du dich strafbar gemacht. Oder du kennst den Täter und willst ihn nun schützen, auch dann machst du dich strafbar, also nen Grund musst du schon angeben.

Glemmer 
Fragesteller
 19.11.2014, 16:32

Weil seit einer längeren Zeit nichts mehr passiert ist und ich es nicht mehr für nötig halte

FunnyMarie  19.11.2014, 16:33
@Glemmer

dann wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren irgendwann einstellen.

Glemmer 
Fragesteller
 19.11.2014, 16:35
@FunnyMarie

Also muss ich nichts dafür tun?

FunnyMarie  19.11.2014, 16:36
@Glemmer

Nein, du bekommst irgendwann Post, dass das Verfahren eingestellt wurde. Wahrscheinlich ist die Begründung, das er Täter nicht ermittelt werden konnte, aber du brauchst nichts mehr machen.

Glemmer 
Fragesteller
 19.11.2014, 16:37
@FunnyMarie

Okay vielen Dank

Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden. Ein Strafantrag kann zurückgenommen werden.

Glemmer 
Fragesteller
 19.11.2014, 16:31

Was soll das bedeuten?

FunnyMarie  19.11.2014, 16:34
@Glemmer

Das bedeutet nur, das du nicht haargenau das richtige Wort genutzt hast, obwohl auch so jeder versteht, was du meintest, da weiß es gerade nur jemand ganz genau. . . .

Glemmer 
Fragesteller
 19.11.2014, 16:36
@FunnyMarie

Okay nochmal das heißt ich kann meinen Strafantrag zurück nehmen? Ohne Angaben von gründen?

FunnyMarie  19.11.2014, 16:38
@Glemmer

Nein. Mit Angaben von Gründen ja.

jurafragen  19.11.2014, 20:42
@FunnyMarie

Warum sollte die Rücknahme begründet werden müssen, wenn man den Strafantrag selbst nicht begründen muss?

jurafragen  19.11.2014, 20:43
@FunnyMarie

Was macht Dich so sicher, dass ein Strafantrag gestellt wurde und nicht "nur" Strafanzeige erstattet wurde?

Anzeigen kann man nicht "zurückziehen", informiere dich mal was eine Anzeige überhaupt ist.

Ja, aber solltest du Dir gut überlegen.

jurafragen  19.11.2014, 16:29

Knapp daneben ist auch vorbei.