Anzeige zurückziehen?!

9 Antworten

Eine Anzeige kann man nicht "zurückziehen". Man kann lediglich einen Strafantrag zurücknehmen, sofern es sich bei der angezeigten Straftat um ein Antragsdelikt handelt. Bitte lies dazu meinen Tipp: http://www.gutefrage.net/tipp/kann-ich-eine-anzeige-zurueckziehen

Einen Strafantrag kann man jederzeit zurücknehmen, da muß man nicht erst auf Post warten. Allerdings sollte man sich das gut überlegen, weil man den Strafantrag nicht erneut stellen kann.

Man kann die Anzeige zurück ziehen, indem man genau da hingeht, wo man diese erstattet hat, in aller Regel ein Polizeirevier oder zu der Dienststelle geht, welche örtlich zuständig ist, für den Fall, dass die Anzeige im Außeneinsatz aufgenommen wurde (nein, Anrufen genügt nicht, man wird auch nicht nochmal kommen, da muß man dann selber hin).

Dort wird das schriftlich niedergelegt.

.

Das heißt aber noch lange nicht, dass nichts mehr passiert!

Die Polizei wird in jedem Fall eine Meldung an die Staatsanwaltschaft machen, natürlich wird man den Strafantragsverzicht hierbei auch mitschicken.

Es gibt Antragsdelikte, die werden nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt.

Es gibt jedoch sogenannte nicht notwendige Antragsdelikte - Körperverletzung ist z.B. so ein Delikt - bei der die Staatsanwaltschaft trotz eines Strafantragsverzichtes trotzdem eine Verfolgung unternehmen kann und ein Strafverfajhren eröffnet mit dem Ziel der Bestrafung des Täters.

Es kann also passieren, dass man die Sache trotz Deines nachträglichen Verzichtes auf einen Strafantrag weiter verfolgt.

Hast Du die Anzeige aufgegeben oder erstattet? Das ist ein himmelweiter Unterschied. Wenn Du sie aufgegeben hast, mach es telefonisch. Hast Du eine Anzeige erstattet, kannst Du sie nur zurücknehmen, wenn es sich nicht um ein Offizialdelikt handelt.

Es kommt darauf an, um was für ein Delikt es sich handelt bei der Anzeige. Ist es ein Offizialdelikt kann man die Anzeige nicht zurück nehmen, dann ist die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft zur Verfolgung verpflichtet.

Ich konnte leider nicht die Antwort von VioletteRose direkt kommentieren, aber es ist glaube ich nicht okay, in Kauf zu nehmen, dass jemand unschuldig bei der Polizei angezeigt wurde, nur weil man evtl. seine Glaubwürdigkeit verlieren könnte. Dann doch lieber hintern in der Hose haben und zur Polizei gehen und das ganze richtig stellen. Es gibt immer mal Gründe, warum man eine Anzeige zurückzieht, die auch einem Polizeibeamten einleuchten, sofern hier keine Einschüchterung vorliegt.