Kann man eine abgerochene Ausbildung mittendrin wieder aufnehmen?
Hallo,
ich bin 17 und habe ein Problem und zwar habe ich im März meine Ausbildung als Kaufmann für Büromamagent abgebrochen und der Schule und der Arbeit erzählt dass ich nach der Kündigungsfrist die Schule wieder besuchen werde. Jedoch war es nicht so, weil es von der Schule aus nicht ging, doch ich mache mich für das kommende Schuljahr angemeldet. Ich habe neulich ein Brief vom Landratsamt bekommen und da steht drin dass ich die Berufsschule besuchte und das bisher von keiner anderen Schule mein Schülerbogen angefordert wurde. Dann stand noch drin dass die Schulpflicht 12 Jahre andauert. Doch momentan besuche ich keine Schule oder Berufsschule. Was nicht beabsichtigt war. Ich wusste das nicht. Sonst hätte ich die Ausbildung nicht abgebrochen. Bedeutet das jetzt ärger für mich? Und muss ich dann in die BVJ. Ich habe gehört dass da hauptsächlich nur Assis sind.
Am liebsten würde ich mir ein Kopfschuss verpassen. Weil ich vielleicht in eine Misere gerate. Ich habe gedacht das jetzt alles gut laufen wird und dass ich der neuen Schule neue Freunde finden kann und so, aber was jetzt?
Und ist es auch möglich dass ich die Ausbildung wiederaufnehmen kann? Hört sich blöd an, doch bevor ich dieses BVJ machen muss und auch wenn es nur noch zwei Monate sind. Ich will da nicht hin. Vielleicht wird mir doch dann gefallen man weiß nie.
2 Antworten
12 Jahre Schulpflicht? in welchem Land lebst du? Also in Deutschland gibt es nur 10 Jahre Schulpflicht.
naja du kannst theoretisch die Ausbildung nochmal anfangen aber ob der betrieb dich dann noch nehmen will bezweifle ich. Wenn du doch schon angemeldet bist für das nächste Schuljahr dann ist doch alles ok, die beginnt ja auch in wenigen Wochen wieder.
Du bist eben noch in der Schulpflicht. Also musst du dich bei dem Arbeitsamt melden und mit denen Reden. Entweder du suchst dir eben eine Andere ausbildung wo du auch in eine Schule für musst. Oder weiterhin Schule. Und wenn du weiter Schule machst dann eben in einem der Massnahmen.