18. Lebensjahr erreicht, bin ich berufsschulpflichtig?
Hallo Community, Ich versuche mich relativ kurz zu halten. Also: Ich wollte eine Ausbildung in einem Betrieb anfangen und habe mich dort beworben. Soweit alle gut, jedoch habe ich nach meinen Probetagen gemerkt, dass dieser Betrieb milde ausgedrückt lächerlich ist. Der Betrieb hat die ganzen Ausbildungspapiere bereitgestellt und mir gegeben, unter anderem war dort das Anmeldeformular für die Berufsschule (Duales-Ausbildungssystem sollte verständlich sein) so und da ich mich im endeffekt gegen die Ausbildung entschieden habe, (Gründe müssen nicht genannt werden) habe ich damit gerechnet, dass die Sache erledigt ist und ich mich wohl oder übel für nächstes Jahr wo anders bewerbe. Ich habe dem Betrieb geschrieben, dass ich die Ausbildung nicht anfangen werde und mich bedankt und auch eine Antwort bekommen, dass das schade sei und sie mir weiterhin viel Glück wünschen. Soweit alles gut. Jedoch hat meine Mutter 2 Anschreiben per Post von der Berufsschule (mit der ich nie was zutun hatte) bekommen wo stand, dass ich noch Berufsschulpflichtig sei und Zitat "Nach Abbruch der Ausbildung wird ihr Sohn ABC in eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis eingeschult." Jetzt frage ich mich, wo ich die Ausbildung "abgebrochen" habe und wie sie darauf kommen, dass ich noch Berufsschulpflichtig sei. Ich lebe in NRW bzw. in Köln. Laut Gesetz gilt, dass man bis zum 18. Lebensjahr Berufsschulpflichtig ist und da ich wie erwähnt bereits 18 bin hat mich das gewundert. Dazu habe ich dann einen Termin bekommen, der "verpflichtend" ist. Da ich mich für die Ausbildungen für 2016 bewerbe, habe ich dazwischen natürlich einiges an Zeit, die ich auch nutzen werde um nebenbei zu Jobben aber was soll dieses einschulen in die Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungs- und Arbeitsverhältnis ich weiß es wirklich nicht. Naja tut mir leid, dass es im endeffekt doch länger geworden ist als gedacht aber ich hoffe, ihr habt das ganze einigermaßen verstanden und könnt das nachvollziehen.
Ich bedanke mich fürs lesen und hoffe auf hilfreiche Antworten.
PS: Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich den Ausbildungsvertrag NICHT unterschrieben habe und somit kein Ausbildungsverhältnis besteht wegen dem oben beschriebenen "Abbruch" der Ausbildung die ich nie angefangen habe und auch den Vertrag nicht unterschrieben habe.
8 Antworten
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.
Die Schulpflicht endet nicht (!) mit erreichen des 18. Lebensjahres.
Das Gesetz auf das Du Dich beziehst, verweist auf die Beendigung des 18. Lebensjahres und nicht auf den Eintritt.
Wenn Du jetzt gerade erst 18 wurdest, dann ist es in NRW durchaus korrekt, dass Du noch zur Schule gehen musst.
Du bist bis zum Ende des Schuljahres! in dem Du dein 18. Lebensjahr erreichst Berufsschulpflichtig.
Wurdest Du jetzt also nach den Sommerferien 18 und hast keine Ausbildung, bist Du bis zum Ende des Schuljahres (also nächstes Jahr Sommerferien) berufsschulpflichtig.
(§§ 37, 38 SchulG NRW)
Ich sollte da auch damals hin war aber nur einmal da war totaler Schwachsinn.Hat auch keiner was gegen gemacht.
Ja, sehe ich auch auch so. Dazu kommt, dass ich laut Gesetzt sowieso nicht verpflichtet bin, da ich wie erwähnt 18 bin, macht überhaupt keinen Sinn.
Denke ich auch.Das eine mal als ich da war haben wir gekocht aber ich durfte nichts machen und den anderen Stunden haben gelernt wie man Kontoauszüge ausfüllt oder so was langweiliges.Ich habe da den ganzen Tag da blöd rumgesessen das konnte ich auch zuhause.Und es sollte auch nur einmal die Woche sein sehr hilfreich.
Ist bestimmt mal wieder in unseren tollen Behörden was schief gelaufen.😉
Du hast Recht und bist nicht berufsschulpflichtig.
Doch, es ergibt Sinn, siehe dazu meine Antwort oben.
Das einschulen soll verhindern, dass du gar nichts machst. Natürlich kann dich niemand dazu zwingen
Klar soll es verhindern, dass ich bis nächstes Jahr nichts mache, jedoch werde ich Jobben und nebenbei ein bisschen zu verdienen und die Zeit zu überbrücken. Also zwingen können sie mich nicht, da ich bereits das 18. Lebensjahr erreicht habe und somit die Berufsschulpflicht erlischt.
Falsch,
die Berufsschulpflicht endet mit Ende des Schuljahres in dem Du 18 Jahre geworden bist.
Und nochmal falsch, sie können dich "zwingen"
Danke für die Antwort und ja so sehe ich das ganze auch, völliger Schwachsinn was die da verlangen ergibt keinen Sinn.