18. Lebensjahr erreicht, bin ich berufsschulpflichtig?

8 Antworten

Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet.

Die Schulpflicht endet nicht (!) mit erreichen des 18. Lebensjahres.

Das Gesetz auf das Du Dich beziehst, verweist auf die Beendigung des 18. Lebensjahres und nicht auf den Eintritt.

Wenn Du jetzt gerade erst 18 wurdest, dann ist es in NRW durchaus korrekt, dass Du noch zur Schule gehen musst.

Du bist bis zum Ende des Schuljahres! in dem Du dein 18. Lebensjahr erreichst Berufsschulpflichtig.

Wurdest Du jetzt also nach den Sommerferien 18 und hast keine Ausbildung, bist Du bis zum Ende des Schuljahres (also nächstes Jahr Sommerferien) berufsschulpflichtig.

(§§ 37, 38 SchulG NRW)

Ich sollte da auch damals hin war aber nur einmal da war totaler Schwachsinn.Hat auch keiner was gegen gemacht.

MyFavoritx3 
Fragesteller
 05.10.2015, 05:28

Ja, sehe ich auch auch so. Dazu kommt, dass ich laut Gesetzt sowieso nicht verpflichtet bin, da ich wie erwähnt 18 bin, macht überhaupt keinen Sinn. 

Maren32  05.10.2015, 06:44

Denke ich auch.Das eine mal als ich da war haben wir gekocht aber ich durfte nichts machen und den anderen Stunden haben gelernt wie man Kontoauszüge ausfüllt oder so was langweiliges.Ich habe da den ganzen Tag da blöd rumgesessen das konnte ich auch zuhause.Und es sollte auch nur einmal die Woche sein sehr hilfreich.
Ist bestimmt mal wieder in unseren tollen Behörden was schief gelaufen.😉

Du hast Recht und bist nicht berufsschulpflichtig.

MyFavoritx3 
Fragesteller
 05.10.2015, 07:45

Danke für die Antwort und ja so sehe ich das ganze auch, völliger Schwachsinn was die da verlangen ergibt keinen Sinn.

Messkreisfehler  05.10.2015, 18:27
@MyFavoritx3

Doch, es ergibt Sinn, siehe dazu meine Antwort oben.

Das einschulen soll verhindern, dass du gar nichts machst. Natürlich kann dich niemand dazu zwingen

MyFavoritx3 
Fragesteller
 05.10.2015, 05:31

Klar soll es verhindern, dass ich bis nächstes Jahr nichts mache, jedoch werde ich Jobben und nebenbei ein bisschen zu verdienen und die Zeit zu überbrücken. Also zwingen können sie mich nicht, da ich bereits das 18. Lebensjahr erreicht habe und somit die Berufsschulpflicht erlischt. 

Messkreisfehler  05.10.2015, 18:26
@MyFavoritx3

Falsch,

die Berufsschulpflicht endet mit Ende des Schuljahres in dem Du 18 Jahre geworden bist.

Und nochmal falsch, sie können dich "zwingen"