Muss meine Mutter mich wieder aufnehmen?

8 Antworten

Deine Mutter muss dich nicht wieder aufnehmen. Mit dem Erlangen der Volljährigkeit haben ALLE Eltern das Recht, ihre Kinder vor die Tür zu setzen. Sind diese allerdings in Schul-oder Berufsausbildung, müssen sie dann Unterhalt zahlen, davon kann das Kind sich dann ein Zimmer irgendwo nehmen.

Du machst nichts, daher muss sie dich :

  • weder aufnehmen, wenn wäre das eine freiwillge Geste
  • dir keinen Unterhalt zahlen, da du weder in Schul- oder Berufsausbildung bist

Vom Jobcenter bekommst du auch nichts, d.h. du wirst irgendwo jobben müssen, um dir ein Dach über dem Kopf leisten zu können.

Hart- aber die Wahrheit.

Nein, sie muss dich nicht wieder aufnehmen. Du bist volljährig und damit für dich selbst verantwortlich.

Sie muss auch keinen Unterhalt für dich zahlen. Du hast die Ausbildung abgebrochen, Ärger mit deiner Oma und hattest auch Stress in der WG.

Was muss noch passieren bis du endlich aufwachst und versuchst dich zu ändern.

Es ist leicht nach Hilfe, vor allem in finanziellen Dingen, zu schreien, wenn du selbst mit dir nicht klar kommst.

Hallo NullPlan2018,

deine Mutter muss dich vermutlich wieder aufnehmen, aber eine eigene Wohnung für dich kann kann sie mit Sicherheit nicht finanzieren.

Du bist mit 20 Jahren nicht einmal in der Lage, dass du für dich Verantwortung übernehmen kannst, verhältst dich deiner Mutter und Oma so gegenüber, dass du aus den Wohnungen fliegst und willst dich weiter von anderen Menschen versorgen lassen!

Wach endlich mal auf - nicht auf Kosten von Anderen leben, lass dich im Arbeitsamt wegen einer Ausbildung beraten - vielleicht kannst du über das Jugendamt in eine betreute Wohngruppe ziehen - alleine wirst du es nicht hinbekommen.

Liebe Grüße

NullPlan2018 
Fragesteller
 21.01.2018, 11:47

Na aber die will mich ja gar nicht wieder aufnehmen, sie sagt das ich einen schlechten Einfluss auf meine kleine Schwester habe weil ich kiffe und so.

verreisterNutzer  21.01.2018, 11:54
@NullPlan2018

Da kann ich aber deine Mutter dann ganz gut verstehen! Kiffe und so? Du musst auf jeden Fall etwas an deiner derzeitigen Lebenssituation verändern, dass ist dir bewusst? Ich kann dir dann eigentlich nur raten, dich im Jugendamt beraten zu lassen und auch deine Wohnsituation zu klären. Am besten wäre eine Unterbringung in einer betreuten Wohngruppe. Dass deine Mutter deinen Schlendrian und dein Verhalten weiter unterstützt, ist ihr eigentlich nicht zuzumuten, ganz ehrlich.

NullPlan2018 
Fragesteller
 21.01.2018, 12:18
@verreisterNutzer

Ich geh doch nicht in eine Wohngruppe. Ich will alleine leben.

verreisterNutzer  21.01.2018, 12:22
@NullPlan2018

und wer soll dir das finanzieren? In den Tag reinleben, kiffen und so, auf Kosten der Allgemeinheit und deiner Mutter? Und dann Ansprüche stellen.

Eine sache die mir auffällt und die du sicher selbst schon bemerkt hast:

Du + Ma = Stress

Du + WG = Stress

Du + Berufsschule = Stress bis zum rausfliegen

Du + Oma = Stress bis zum rausschmiss

Überall wo du bist... Stress... Auffällig nicht?

Ich will dich nicht runtermachen oder so! Geh mal in dich und schau in dir selbst nach was du Anders machen könntest... Meditieren hat mir geholfen auch wenn es sich am anfang blöd anfühlt und erstmal schwierig ist dranzubleiben.

Geh erstmal zum Jugendamt und besorge dir hilfe. :-)

Machs gut!

OrnoPaarsteller  21.01.2018, 11:36

Ist mir auch aufgefallen.

Mit Vollendung Deines 18 Lebensjares hast Du kein grundlegendes Anrecht mehr, in den elterlichen 4 Wänden weiter zu wohnen, oder dort wieder aufgenommen zu werden.

Unter Umständen könntest Du einen Anspruch auf elterlichen Unterhalt ( Barunterhalt ) haben, sofern Du Dich nachweislich um eine Arbeitsstelle oder Ausbildungsstelle bemühst und Deine Mutter / Eltern finanziell zu Unterhaltsleistungen in der Lage sind.

Wenn beide Vorgaben nicht erfüllt sind, müsstest Du Dich erst ein mal an das Jobcenter wenden mit einem Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt und Unterstützung bei der suche nach einer angemessenen Wohnung mit Übernahme der Kosten der Unterkunft, bis Du eine Arbeits- / oder Ausbildungsstelle gefunden hast. In diesem Fall müssten Deine Eltern in Deinem Antragsverfahren schriftlich offenlegen das sie zur ( anteiligen oder vollen ) Leistung des Unterhalts finanziell nicht in der Lage sind.

NullPlan2018 
Fragesteller
 21.01.2018, 11:35

Naja, meine Ma hat einen neuen Mann und die beiden haben zusammen meine kleine Schwester. Aber meine Ma geht arbeiten. Das Amt hat mir gesagt das sie mich wieder aufnehmen müsste, aber sie will das nicht weil sie sagt das es nur wieder Stress gibt und sie auch Verantwortung für meine kleine Schwester hat und ich keinen guten Einfluss auf die Lütte habe.

Parhalia2  21.01.2018, 12:02
@NullPlan2018

Genau wie es Dir ab dem vollendeten 18. Lj freisteht, freiwillig auszuziehen oder einen Auszug ohne eigene Mittel mit Unzumutbarkeit des Verbleibs in der elterlichen Wohnung beim Amt zu kommunizieren, kann dies' Deine Mutter ihrerseits auch, wenn die Butze nun für 4 Personen zu klein ist, oder sie ihrerseits der Meinung ist, das es ihr unzumutbar ist, Dich aufgrund der Vorgeschichte / Überwürfnisse wieder bei sich aufzunehmen.

Ein etwaiger Unterhalts-Teilanspruch ( Barunterhalt ) würde sich dann laut " Düsseldorfer Tabelle " in Ableitung des Einkommens Deiner Eltern ergeben.

In nachfolgendem Link kannst Du von offizieller Stelle weitere Infos bezüglich der Thematik " Unterhalt" nachlesen :

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=38340.html