Kann man ein Hauptgewerbe haben und in Festanstellung Teilzeit arbeiten?

2 Antworten

Kann man ein Hauptgewerbe haben und in Festanstellung Teilzeit arbeiten?

Klar.

was gibt es zu beachten?

Der Mittelpunkt des Erwerbslebens bestimmt den Krankenversicherungsstatus.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Es gibt gar kein Haupt- und Nebengewerbe. Diese Begriffe wirst du nirgends im Gewerberecht finden. Das ist Umgangssprache.

Auf der Anmeldung wird aus rein statistischen Gründen gefragt, ob das Gewerbe "zum Zeitpunkt der Anmeldung" zum Haupterwerb oder zum Nebenerwerb dienen soll? Eine rechtliche Bedeutung hat die Antwort nicht. Man muss auch nichts ummelden, wenn sich daran etwas ändert.

Und natürlich kannst du im Job arbeiten und parallel ein Gewerbe betreiben.

siola55  11.07.2022, 10:02

Die Krankenkasse interessiert es sehr wohl, ob ein Gewerbe im Haupterwerb oder nur als Nebenerwerb ausgeübt wird:

Für die Krankenkassen gilt zunächst generell, dass sich selbstständig Tätige selbst krankenversichern müssen. Dies trifft vor allem für die hauptberuflich Selbstständigen zu. Bei nebenberuflich oder in geringem Umfang betriebener Selbstständigkeit gibt es Ausnahmen.

Beiträge für hauptberuflich Selbstständige

Die Krankenkassen gehen mindestens von einer Einkommensuntergrenze (Gewerbegewinn plus andre Einkünfte) von ca 2.250 €/Monat aus. Der KK-Beitrag beträgt je nach Krankenkasse ca. 18 % davon. Ggf.kann die Einkommensuntergrenze auf ca. 1.500 €/Monat gesenkt werden. Näheres muss mit der jeweiligen KK geklärt werden.
Wichtig: Selbstständige müssen innerhalb der ersten drei Monate ihrer Selbstständigkeit klären, ob sie in die gesetzliche Krankenkasse wollen! Wenn erst später kapieren, dass die am Anfang so verlockend niedrigen Beiträge der privaten Krankenversicherungen im Alter unerträglich hoch werden, ist ein Wechsel schon längst unmöglich!!

Nebengewerbe

Die Einküfte aus einem Nebengewerbe (Gewerbe neben einer Tätigkeit als Angestellter) sind in der Regel beitragsfrei. Ab welchem Gewinn, bzw. ab welcher Arbeisstundenzahl Krankenkassenbeiträge zu zahlen sind, sollte man mit der jeweiligen Krankenkasse klären und sich von ihr schriftlich(!) geben lassen. Schriftlich deshalb, weil viele Krankenkassenmitarbeiter meiner Erfahrung nach nicht sicher informiert sind, wenn es um das Zusammenkommen von Beruf oder Teilzeitjob und (Neben-) Gewerbe geht.

https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#krankenkasse