Schule abbgebrochen, jetzt Teilzeitjob, krieg ich trotzdem noch Kindergeld?

2 Antworten

Maximal 6 Monate dürfen zwischen den Ausbildungen liegen wenn deine Eltern weiterhin/durchgehend für dich Kindergeld beziehen wollen. Bist du wieder in einer Ausbildung können sie Kindergeld neu beantragen.

Wie kommst du denn darauf ?

Außerdem sind es 4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten und nicht 6.

Wenn du nachweisen kannst das du deine Ausbildung sicher hast,z.B. durch einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag und der Ausbildungsbeginn zu keinem früheren Zeitpunkt möglich war,dann haben sie weiterhin Anspruch auf Kindergeld !

Mal vorausgesetzt das du durch deine Teilzeit Arbeit keiner Kindergeldschädlichen Tätigkeit nachgehst.

Das würde dann der Fall sein,wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hättest und in der Wartezeit bzw. neben einer weiteren Ausbildung / Studium in einem Nebenjob mehr als durchschnittlich 20 Wochenstunden nebenbei arbeiten würdest.

Ist das deine Erstausbildung dann spielt das keine Rolle,dann könntest du sogar Vollzeit arbeiten.