Kann man ein bereits angefangenes Insolvenzverfahren rückgängig machen?
Ich wollte mal fragen, ob man ein bereits genehmigtes Insolvenzverfahren rückgängig machen kann, wenn man das bereits genehmigt bekommen hat und man auch das Geld hat um die Gläubiger zu bezahlen. Man hat mir grad auch gesagt, das es sein kann, das mein Konto gesperrt wird und ich mir nicht mal was zu essen kaufen kann, aber ich mittlerweile noch was bekommen habe, wovon ich die Schulden so mit abtragen kann. So direkt hat mir das die Schuldnerberatung auch nicht gesagt, das evtl. mein Konto gesperrt werden könnte und ich quasi nicht selber mehr über das eigene Geld verfügen kann. Dann regele ich das doch lieber so.
4 Antworten
Nein, kann man nicht, dass muss du jetzt durchziehen. Und vergiss nicht: in dieser Zeit musst du eine Wohlverhaltensperiode an den tag legen, sonst fliegst du aus dem Insolvenzverfahren und hast dann zehn Jahre Sendepause.
hast du nie den Peter Zwegat gesehen? Der ist ein Riesentyp und der hat Ahnung davon. Und einer seiner Sprüche waren halt: "dann fliegen sie aus dem Insolvenz verfahren und haben zehn Jahre Sendepause".
Wenn man alles bezahlt hat fliegt man raus - aber im positiven Sinne. Wenn du nicht lesen magst @Bestimmer, dann verordne dir lieber selbst ne Sendepause.
bei einer privatinsolvenz wird dir erst mal nicht dein konto gesperrt, das heist du musst nicht verhungern.....du hast einen mindestbetrag den du behalten darfst und das liegt so um die 900 euro und alles was drüber ist kann der insolvenzverwalter auf die gläubiger aufteilen.....meine tante war auch in privatinsolvenz und es ging ihr dadurch sogar noch besser als vorher
die fing da gleich mit an, das mein Konto gesperrt würde, wenn ich die Kontoauszüge nicht vorlege, da ich aber alles auf online umgestellt habe und derzeit auch mein Drucker nicht dafür intakt ist, kann ich auch nicht Kontoauszüge der letzten 6 Monate ordern und da extra was anfordern, kostet ja nun a uch wieder. Ich kann nur bis 90 Tage rückverfolgen bei meiner Bank,
was ich noch fragen wollte, muss ich dem jetzt Rechenschaft ablegen, wenn ich das ein oder andere mal bei ebay ersteigere oder sowas? Das sind ja auch nur Minimelbeträge, die ich benötige. Auch für Fachbücher usw. Gehe ja jetzt in die Weiterbildung.
ach so ich habe auch nicht soviel Geld aufm Konto, das liegt drunter.
Wenn du sofort alle Schulden incl. Mahn-, Gerichts- und GV-Kosten bezahlen kannst, bist du den Ärger recht schnell los. Wenn du über soviel Geld verfügen kannst, bist du sogar verpflichtet, es an die Gläubiger weiterleiten zu lassen. Das mit den fehlenden Kontoauszügen ist übrigens alleine dein Problem. Wenn man selbige nicht regelmäßig beschafft und aufbewahrt, handelt man fahrlässig - vor allem wenn man überschuldet ist. Und das führ dann zu Unannehmlichkeiten, wie bei manch anderen Schlampereien auch.
Auch ein Insolvenzverfahren kostet Geld - kannst Du das auch bezahlen ?
was heißt dann 10 Jahren Sendepause? Ich will normal meine Schulden begleichen, aber man hat mir natürlich nicht alles gesagt, was dabei noch rauskommt.