P-Konto eröffnen notwendig?

7 Antworten

Rein rechtlich ist das notwendig, da die Insolvenzordnung auf die Vorschriften zum P-Konto verweist und ohne das P-Konto das gesamte Kontoguthaben in die Insolvenzmasse fließen würde. Ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens und dem eigentlichen Beginn der Wohlverhaltensperiode wäre das P-Konto nicht mehr erforderlich. In der Praxis ist es jedoch oft so, dass der Insolvenzverwalter auf die Einrichtung eines P-Kontos nicht besteht und das sonst pfändbaren Guthaben in Absprache mit dem Schuldner in die Insolvenzmasse zieht. Darauf würde ich mich aber nicht verlassen.

hallo. also ich befinde mich auch in der privat Insolvenz und ich empfehle dir dein Konto in ein p-Konto um zu wandeln. solltest du dies nicht tun wird dir ganz schnell dein Geld das du bekommst weg genommen denn die Treuhänderin weiß natürlich, dank der Schufa, das du ein neues Konto hast und wird dort nichts mehr drauf lassen bzw. die Bank wird dir nichts mehr rausgeben. ich empfehle dir Wandel es so schnell wie möglich um nur ein guter Tipp von mir.

P.s. ich habe da meine Erfahrungen da ich in einer gleichen Situation war.

Ja und wenn nie eine Pfändung eintrifft, bevor ich in der Insolvenz bin? Das war ja meine Frage.

@MenschMann

das hat mit der Pfändung nichts zu tun sobald du in der Insolvenz bist weiß die Treuhänderin wo du ein Konto hast ist ja klar da musst du ja in dem Eröffnungs Antrag angeben. Solltest du nicht dein neues Konto dort angegeben haben wird dir das auch nicht viel bringen denn zum ersten Termin zur Treuhänderin will sie die Kontoauszüge und wenn sie dann fragt wo du dein neues Konto hast hat sie auch die Daten. in der inso wird nichts mehr gepfändet nur sollte dein Konto kein p-Konto sein wird die Treuhänderin alles was auf diesem Konto ist einbehalten und das an die gläubiger verteilen. hast du ein p-Konto wird dir ein Freibetrag gelassen, als Single sind es, soviel ich Weiß 1090 € alles was darüber geht wird einbehalten. Mit kindern steigt es eben. Wenn du noch fragen hast kannst dich gern pm melden

@kaefer1983

Ah jetzt leuchtet es mir ein.

Da wundere ich mich aber, warum an anderer Stelle auch gern mal geschrieben wird "P-Konto braucht man in der Privatinsolvenz nicht." Beispiel hier, zitiert aus einem anderen Forum:

Ein P-Konto brauchst du grundsätzlich nur, um dein aktuelles Einkommen zu schützen. Für eine PI ist kein P-Konto nötig. Also P-Konto nur wenn eine Pfändung vorliegt.

Immer diese Verwirrung. :-)

@MenschMann

das ist quatsch, du brauchst eins. Ich kann dir gern mal einen auszug schicken von meiner Treuhänderin wo das mit dem P-Konto steht. Hast du keins ist dein Geld Futsch.

@kaefer1983

Brauchst Du nicht, ich glaube Dir schon. :-)

Und Du kannst ganz normal Geld am Automaten abheben damit oder online Überweisungen tätigen? Manchmal muss man ja etwas überweisen, ich beziehe bspw. meine Pflegemittel für Brille und Kontaktlinsen aus dem Internet. Oder Käufe bei A*azon, die ja via Lastschrift arbeiten.

Oder ist das bei einem P-Konto alles hinüber?

P.S. A*azon ist hier ein beleidigendes Wort? So so ..

@MenschMann

du kannst dein Konto ganz normal nutzen mit karte zahlen , falls du diese Option hast, online Banking, Geld holen ect. Aber bedenke deine Freigrenze du kannst nicht mehr ausgeben wie dir zusteht wenn du 1500 € bekommst kannst nur 1090 € ausgeben der Rest geht an die Treuhänderin

@kaefer1983

Ja das ist mir bewusst. Ich würde monatlich 350,-€ abgeben. Aber immer noch besser als knapp 900,-€

Und das restl. Guthaben hebe ich einfach jeden Monat ab und verfüge nur noch bar darüber. So lernt man auch, dass man nicht wahllos die EC-Karte überall durchzieht. :-D Das ist ja legitim, oder? Und falls ich mal etwas überweisen muss, lasse ich einfach einen Betrag auf dem Konto. Ich habe ja einen Kalendermonat Zeit das Geld zu verbrauchen, richtig?

Und BIS ich überhaupt in der Insolvenz bin, kann ich auch mehr als die 1.045,-€ haben, trotz P-Konto, richtig? Weil noch wird ja nichts gepfändet. Weißt Du wie ich meine?

@MenschMann

ja das weiß ich. und so wie du es beschrieben hast kannst du das machen das geht alles ohne Probleme. Schau dir dann das schreiben, deiner Insolvenzverwalterin, wenn du es bekommst genau an was da drin steht von wann bis wann der Monat zählt. Dann hast du keine Schwierigkeiten.

Solltest du noch fragen haben stehe ich dir gern zur Verfügung. Ist immer gut wenn man jemanden hat mit dem man sich unterhalten kann.

@kaefer1983

Besten Danke, wirklich sehr lieb. :-)

Wenn du derzeit noch in der Lage bist deine Raten zu zahlen, würde ich mir stark überlegen ob du in die Privatinsolvenz gehen willst. Weil das zieht einen Rattenschwanz an Folgen nach sich, den du noch jahrelang haben wirst. Irgendwann mal ein Haus bauen o.ä. oder einen Kredit bekommen, auch wenn du schon wieder raus bist, kannst du dann völlig vergessen.

Also ich werde wohl nicht mehr lange monatliche 900,-€ bedienen können. Von der psychischen Belastung möchte ich erst gar nicht anfangen. Ich kann die Raten bedienen, aber für den Rest des Lebens bleibt nichts mehr übrig. Und das noch 6 Jahre lang? Nein.

Ich werde niemals ein Haus bauen. Das kann ich felsenfest und definitiv behaupten. Kredite? Von dem Thema habe ich wohl erst einmal genug. Und nachdem die Inso aus der SCHUFA gelöscht ist, also in gut 10 Jahren, kann ich auch wieder bei Banken anfragen, ganz logisch. Man ist ja nicht sein Leben lang gebrandmarkt. Also völlig vergessen ist dabei falsch.

Ich sehe für mich nur Vorteile in der PI.

Und eben vor allem auch psychisch.

@MenschMann

Mit Eröffnung der Privatinsolvenz verlieren alle vollstreckbaren Titel die gegen dich bestehen, ihre Kraft. Niemand kann mehr zwangsvollstrecken. Alles ordnet sich deinem Insolvenzverfahren unter. Theorhetisch brauchst du dann ein P-Konto nicht, geht doch eine Pfändung ein, könntest du sie theorhetisch unter Hinweis auf deine PI außer Kraft setzen (lassen). Natürlich bleibt das Konto in diesem Fall erst einmal gesperrt und dir ist jede Möglichkeit der Verfügung genommen. Das bleibt zu bedenken.

Ich habe auch ein P-Konto und nur Stress damit ! Es ist richtig das du in der Insolvenz keines brauchst , da ja keine Pfändungen stattfinden . Allerdings besteht mein TH darauf , solange das Verfahren ( bei mir bald 2 Jahre ) nicht abgeschlossen ist . Ich habe regelmäßig Probleme mit der Bank , da ich Zahlungen bekomme die mir gesetzlich zwar zustehen ( Urlaubsgeld , Weihnachtsgeld , einmalige Sozialleistungen vom Jobcenter da ich Aufstockerin bin ) , die aber nicht im Freibetrag liegen . Das heißt Antrag auf Antragsstellung eines Antragsformulars ! Grundsätzlich kein Problem , wenn nicht jedes mal bei der Bank etwas schiefgehen würde :-( . Ich nehme es schon fast persönlich , obwohl mir bewusst ist das dass Quatsch ist ! Ich sehne den Tag herbei an dem ich meinen Beschluss in den Händen halte und dieses leidige Konto endlich umwandeln kann ! Leider mahlen die Mühlen der Justiz bei mir sehr langsam . Ich habe beim TH gefragt ob er mein Konto nicht freigeben kann ......NEIN ! So ist das nun mal . Eine Insolvenz ist kein Spaziergang . Zumindest nicht wenn man alleinstehend mit Kind ist .

Wenn du in Inso bist ,brauchst du ja kein P- Konto mehr ,du darfst nicht mehr wie deinen Freibetrag verfügen.