abbuchung vom konto ohne einwilligung?

11 Antworten

Sofern der Gläubiger ein vollstreckbaren Titel, welcher auch Kontenpfändung zulässt hat. ist dieses Vorgehen absolut gerechtfertigt.

Versteh den Sachverhalt absolut nicht, Wirr geschrieben, aber Lastschriftabbuchungen kannst du grundsätzlich 6 Wochen lang zurückholen (ggf. wurde die Frist vor kurzem bei der Anpassung auf EU Recht verkürzt)

so meinte ich das. eine lastschrift kann zurück gebucht werden, der gläubiger kann es doch nicht selbst abbuchen, es bleibt eine pfändung bis man selbst die überweisung in auftrag gibt. das ist mein denken, dennoch sagte ihm die bank heute,das es nciht zurückgebucht werden kann,... ist das korrekt so?? wäre mir echt neu... was für einen beleg sollte der gläubiger denn haben. eine einwilligung bzw lastschrift bewilligung von dem kollegen wird es nicht sein

@mathes79

Also, immernoch wirr. Von dem Konto deines Kumpels darf im Prinzip keiner was abbuchen. Was hat es nur die ganze Zeit mit dieser Pfändung auf sich? Hat jemand einen Zwangsvollstreckungstitel? Dann darf er das abbuchen! Hat er den nicht, braucht er natürlich eine entsprechende Lastschriftermächtigung. Die muss ihm seine Bank aber auch vorweisen können. Sonst gehts retour! Oder aber gleich retour und sich privatrechtlich mit dem Abbucher einigen. Der muss ja erstmal seinen Anspruch rechtfertigen. (anders natürlich bei ner Zwangsvollstreckung, da ist dieser Zug bereits abgefahren)

@coroner

ob es eine zwangsvollstreckung ist,weiss ich allerdings nicht. mag sein das es so ist... dann hat er also ein recht dazu und alles ist korrekt. zug abgefahren und gut ist. vielen dank für die info :-)

eine Bank lässt von einem Konto, welches mit einem Pfändungs- und Überweisungsbeschluss belegt ist, keine "normale Lastschrift" zu.

Hier dürfte es sich um die Pfändung des Gläubigers handeln; auch wenn die Bank dies unter "Abbuchung!" ausgewiesen hat ... wie sollte sie es auch sonst auf dem Kontoauszug ausweisen.

Na wenn eine Konto Pfändunfg gegen ihn läuft kann der Gläubiger erstmal alles Pfänden was auf dem konto eingeht, dein kollege müsste vor gericht und seinen Pfändungs-Freibetrag einfordern, dieser betrag bleibt dann stehen und alles was üvber dem pfändungs freibetrag ist wird eingezogen.

Wenn es eine normale Abbuchung ist, dann kann man es innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen.

Aber dies sieht mir eher nach einer Kontopfändung aus. Dann ist das Geld futsch.

also, es steht auf seinem kontoauszug, abbuchung mit beleg... die bank sagt das es nicht zurückgebucht werden kann... ich hatte ihm auch gesagt das er es zurückbuchen lassen kann, da es eine abbuchung ist, kenne es nur so, das man bei einer pfändung nicht an sein geld kommt, jedoch muss man eine überweisung an seinen gläubiger bzw deren vertreter selbst tätigen damit das konto wieder frei wird...