Im Privatinsolvenzverfahren eine freiberufliche Nebentätigkeit ausüben?
Guten Tag,
Person A befindet sich im Insolvenzverfahren (nach Prüfungstermin, vor Schlusstermin) und arbeitet angestellt (hier Lohnpfändung über AG).
Person A möchte zusätzlich freiberuflich (Honorarbasis) arbeiten ohne ein Gewerbe anzumelden. Es besteht kein finanzielles Risiko, da keine Verbindlichkeiten oder Aufwendungen geleistet werden müssen. Person A plant einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Wunsch nach Kleinunternehmerregelung an das Finanzamt zu schicken, um die Rechnungen ohne Umsatzsteuer auszustellen.
Person A möchte seine Kunden die kompletten Honorare direkt auf das Verfahrenskonto überweisen lassen und die Einkommenssteuervorrauszahlungen vom privaten Konto an das Finanzamt senden. Eine Überweisung der Honorare an das private Konto und Weiterleitung an das Verfahrenskonto würde den Verfügungsrahmen des privaten Kontos (Pfändungsschutzkonto) zu sehr belasten.
1.) Was spricht gegen dieses Vorgehen?
2.) Kann der Insolvenzverwalter eine freiberufliche Beschäftigung auf Honorarbasis (ohne Risiko) im Insolvenzverfahren vor der Wohlverhaltenszeit untersagen?
3.) Ist eine Freigabeerklärung vom Insolvenzverwalter ans Insolvenzgericht notwendig?
4.) Wenn das Insolvenzgericht die Freigabeerklärung bekannt gibt, wer wird konkret angeschrieben, bzw. wo wird es veröffentlicht?
5.) Ist eine Restschuldbefreiung bei Begleichung aller angemeldeten Verbindlichkeiten und Verfahrenskosten auch vor Schlusstermin im Insolvenzverfahren möglich?
6.) Sollte es vor dem Schlusstermin zu einer Restschuldbefreiung kommen, werden Gläubiger, die Ihre Forderungen bis hierhin (ca. 4 Monate nach Prüfungstermin) nicht angemeldet haben und hatten noch einmal angeschrieben?
7.) Wird der Schlusstermin bei Restschuldbefreiung (während des Insolvenzverfahrens) vorgezogen und bis wann haben Gläubiger in diesem Fall noch Zeit, Forderungen anzumelden?
8.) Unwahrscheinlich dass es die Möglichkeit gibt, aber dennoch: Sind private Schenkungen per Überweisung im Insolvenzverfahren erlaubt oder rechtlich problematisch, ggf. sogar direkt auf das Verfahrenskonto?
Alle Fragen sind nach langer Suche im Internet und Fragen an Beteiligte offen geblieben. Freue mich auch auf Teilantworten. Danke und einen Schönen Sonntag!
2 Antworten
Ich kann dir dazu nur sagen das du oder wer auch immer soviel arbeiten kann und wie er möchte. Nur muss dies dem Insolvenzverwalrer gemeldet werden. Der wird dann wie bei mir bei dem Gericht eine gewisse summe oder % satz einfordern da ja die summe nicht immer gleich ist. Bei mir war es so das ich die hälfte von meinem Nebenverdienst abgeben musste und das auch monatlich nachweisen musste. Am besten nimmst du dir ein anderes konto. Es gibt seit 2014 die möglichkeit auch die insolvenz frühzeitig zu beenden wenn alles bezahlt wurde + Gericht und IV. Ansonsten nach 3 jahren bei 35 % usw. wenn die Gläubiger einverstanden sind, denn die werden da auch wieder befragt. Ansonsten in der Wohlverhaltensphase wenn alles abgeschlossen ist werden keine unangemeldeten forderungen mehr angenommen. Die Restschuldbefreiung musste aber beim Insolvenzantrag beantragt sein. Schenkungen von dritten sind auch möglich nur nicht aufs verfahrenskonto sondern erst den IV fragen. Ich weiss nun auch nicht was das Finanzamt zu der Sache sagt weil ein Gewerbe wirst du in der Insolvenz kaum bekommen. Also am wichtigsten alles über den IV abwickeln denn ohne den geht nichts.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort (:
Frage an alle Beteiligten? Auch an den Insolvenzverwalter? Und der weiß es nicht? Schon klar...
inkl. IV, ja. Bitte nur freundliche Antworten (:
Der Anwalt selbst weiß es sicherlich, ist aber nicht persönlich zu sprechen. Es kommen ansonsten keine konkreten Antworten.