Im Privatinsolvenzverfahren eine freiberufliche Nebentätigkeit ausüben?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich kann dir dazu nur sagen das du oder wer auch immer soviel arbeiten kann und wie er möchte. Nur muss dies dem Insolvenzverwalrer gemeldet werden. Der wird dann wie bei mir bei dem Gericht eine gewisse summe oder % satz einfordern da ja die summe nicht immer gleich ist. Bei mir war es so das ich die hälfte von meinem Nebenverdienst abgeben musste und das auch monatlich nachweisen musste. Am besten nimmst du dir ein anderes konto. Es gibt seit 2014 die möglichkeit auch die insolvenz frühzeitig zu beenden wenn alles bezahlt wurde + Gericht und IV. Ansonsten nach 3 jahren bei 35 % usw. wenn die Gläubiger einverstanden sind, denn die werden da auch wieder befragt. Ansonsten in der Wohlverhaltensphase wenn alles abgeschlossen ist werden keine unangemeldeten forderungen mehr angenommen. Die Restschuldbefreiung musste aber beim Insolvenzantrag beantragt sein. Schenkungen von dritten sind auch möglich nur nicht aufs verfahrenskonto sondern erst den IV fragen. Ich weiss nun auch nicht was das Finanzamt zu der Sache sagt weil ein Gewerbe wirst du in der Insolvenz kaum bekommen. Also am wichtigsten alles über den IV abwickeln denn ohne den geht nichts.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
kimtabe 
Fragesteller
 04.12.2018, 00:33

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort (:

Frage an alle Beteiligten? Auch an den Insolvenzverwalter? Und der weiß es nicht? Schon klar...

kimtabe 
Fragesteller
 25.11.2018, 15:09

inkl. IV, ja. Bitte nur freundliche Antworten (:

kimtabe 
Fragesteller
 25.11.2018, 15:32

Der Anwalt selbst weiß es sicherlich, ist aber nicht persönlich zu sprechen. Es kommen ansonsten keine konkreten Antworten.