Kann man durch Adresse herausfinden, zu wem ein Haus gehört?

5 Antworten

Für einen Grundbuchauszug (Wohnungs-grundbuch) vom Amtsgericht wo das Grundstück gelegen ist, brauchst du ein berechtigtes Interesse. Ein berechtigtes Interesse liegt zum Beispiel aber nicht vor, wenn jemand wissen will, ob das Grundstück des Nachbarn belastet ist.

Eine solche Einsichtnahme kann v.a. bei einem Hausverkauf oder einer Veräusserung vorliegen. Zudem kann dem Grundbuch entnommen werden, ob eine ZV des Grundstücks angeordnet worden ist.

Grundbuchordnung § 12 

(1) Die Einsicht des Grundbuchs ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Das gleiche gilt von Urkunden, auf die im Grundbuch zur Ergänzung einer Eintragung Bezug genommen ist, sowie von den noch nicht erledigten Eintragungsanträgen.

(2) Soweit die Einsicht des Grundbuchs, der im Absatz 1 bezeichneten Urkunden und der noch nicht erledigten Eintragungsanträge gestattet ist, kann eine Abschrift gefordert werden; die Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen.

(3) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass

1. über die Absätze 1 und 2 hinaus die Einsicht in sonstige sich auf das Grundbuch beziehende Dokumente gestattet ist und Abschriften hiervon gefordert werden können;

2. bei Behörden von der Darlegung des berechtigten Interesses abgesehen werden kann, ebenso bei solchen Personen, bei denen es auf Grund ihres Amtes oder ihrer Tätigkeit gerechtfertigt ist.

(4) Über Einsichten in Grundbücher und Grundakten sowie über die Erteilung von Abschriften aus Grundbüchern und Grundakten ist ein Protokoll zu führen. Dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks oder dem Inhaber eines grundstücksgleichen Rechts ist auf Verlangen Auskunft aus diesem Protokoll zu geben, es sei denn, die Bekanntgabe würde den Erfolg straf-rechtlicher Ermittlungen oder die Aufgabenwahrnehmung einer Verfassungsschutzbehörde, des Bundesnachrichtendienstes, des Militärischen Abschirmdienstes oder die Zentralstelle für Finanztransaktionsunter-suchungen gefährden. Das Protokoll kann nach Ablauf von zwei Jahren vernichtet werden. Einer Protokollierung bedarf es nicht, wenn die Einsicht oder Abschrift dem Auskunftsberechtigten nach Satz 2 gewährt wird.

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn man ein berechtigtes Interesse hat, kann man auf dem Grundbuchamt gegen Gebühr diese Auskunft bekommen.

simongolabi 
Fragesteller
 17.05.2020, 13:07

Vielen vielen Dank🙏🙏

simongolabi 
Fragesteller
 17.05.2020, 13:10

Könnte man das durch einen Anwalt machen?

DerHans  17.05.2020, 14:11
@simongolabi

Natürlich kann das auch ein Anwalt machen. ist aber erheblich teurer.

der Eigentümer eines Hauses muss ja nicht dort wohnen. Es gibt genug Häuser, die vermietet werden.

Oder was meinst du genau?

simongolabi 
Fragesteller
 17.05.2020, 13:08

Also ich möchte wissen wer der Besitzer eines Hauses ist

Elizabeth2  17.05.2020, 17:41
@simongolabi

Das geht nur:

wenn du die Bewohner dort befragst, und die dir freiwillig Auskunft geben.

oder wie die anderen schon schreiben: Grundbuchamt bei berechtigten Interesse.

Unter der Hand im Small Talk erfährt man das eine oder andere im Ort, wem was gehört......Je nachdem wie gross dieser Ort ist.... in einer Stadt geht das eher nicht.

Wenn du das bisher nicht rausgefunden hast, geht es nur auf diesen beiden Wegen.

Wegen direkter Befragung von Nachbarn habe ich mal rausbekommen, wer derjenige ist, der den ganzen Haäuserblock hat und da einzelne Wohnungen vermietet. Am nächsten Tag ich dort hin und gefragt, ob ich die leerstehende Wohnung bekomme. Ja, warum nicht hiess es.....

Also von daher kann man das auch so herausfinden. Ich habe damals (schon verjährt) auf diese Weise die enorm hohen Maklergebühren gespart....denn diese Wohnung war über Makleranschrift inseriert....mit Straße und Hausnummer. Die sind nicht davon ausgegangen , dass jemand dort in den anderen Wohnungen klingelt....

simongolabi 
Fragesteller
 17.05.2020, 17:59
@Elizabeth2

Perfekt ich danke dir:) leider ich kann die Nachbarn da nicht fragen dann muss ich das auf dem Grundbuchamt machen... weißt du vielleicht wie man das macht und wie viel das kostet und so?:)

Elizabeth2  17.05.2020, 18:04
@simongolabi

nein, woher sollte ich das wissen? Ich habe da halt nie einen Bedarf gehabt.....

Hey, du kannst versuchen, die Adresse auf der Website des Telefonbuchs einzugeben, ansonsten geht das nicht ohne Weiteres.

mariontheresa  17.05.2020, 12:45

Damit kannst du herausfinden, wer in dem Haus wohnt. Das bedeutet nicht, dass dem Bewohner das Haus auch gehört.

niclxs  17.05.2020, 12:59
@mariontheresa

Richtig, das lässt sich nur durch Nachfrage herausfinden, was sich aus Datenschutzgründen schwer gestalten würde.

Nein, ist nämlich strafbar.

Erst Recht, wenn keine Straftat vorliegt was dem Eigentümer angeht