Wem gehört der Luftraum über dem Grundstück?

6 Antworten

Ein Grundstück ist nach deutschem Recht zunächst einmal weder nach oben, noch nach unten begrenzt. Dir gehört also im Grunde ein "Raumwinkel", ausgehend vom Mittelpunkt der Erde. ;-)

Nur weil es Dein Eigentum ist, bedeutet das aber nicht, dass Du darüber auch verfügen darfst. Du kannst zum Beispiel in einer gewissen Tiefe keinen Bergbau unter Deinem Grundstück verhindern. Genauso kannst Du nicht verhindern, dass Dein Grundstück überflogen wird.


Der Luftraum über einem Grundstück gehört grundsätzlich zum Verfügungsbereich des Eigentümers. Theoretisch reicht ein privates Grundstück unendlich in die Höhe und in die Tiefe bis zum Erdmittelpunkt. Die Herrschaft des Eigentümers wird allerdings per Gesetz (in Deutschland § 905 BGB sowie das Luftverkehrsgesetz) eingeschränkt, sodass kein Privatbesitzer Überflüge über seinen Grund verbieten darf. Luftfahrzeuge haben aber die vorgeschriebenen Mindestflughöhen einzuhalten.

Andererseits ist beim gefesselten Auflassen eines Ballons oder Drachens über in der Regel 100 m (sofern nicht schon in geringerer Höhe in räumliche Sicherheitszonen um Flugplätze eingedrungen wird) eine luftrechtliche Bewilligung bei der Behörde einzuholen und Einvernehmen mit der Flugsicherung herzustellen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Luftraum#Privater_Luftraum

Darf man sich also einen Keller bauen, so tief wie man will?

@Nikki2212

Ab einer gewissen Tiefe nennt man es "schürfen" und dann brauchst Du Schürfrechte. Außerdem musst Du sicherstellen, dass der Boden des Nachbargrundstücks nicht in das Loch "fließt", das Du ausgehoben hast. Ich bin kein Jurist, aber ich denke wenn diese beiden Punkte geklärt sind, darfst Du sehr tiefe Keller bauen, ja. Irgendwann wird's allerdings ziemlich heiß. ;-)

Dir gehört also im Grunde ein "Raumwinkel", ausgehend vom Mittelpunkt der Erde. ;-)

Falsch. Vielmehr gehört im ein Körper, der unterhalb der Erdoberfläche einen Kegel zu Erdmittelpunkt und oberhalb einen Quader ausbildet. Nach deiner Definition eines Raumwinkels könnte er ja in der x-ten Etage einen Balkon über die Grundstücksgrenze hinaus anbauen, was er aber nicht darf .-)

@imager761

Das würde aber bedeuten, dass es oberhalb der Erdoberfläche "Lücken" zwischen den Grundstücken gibt, auch wenn die Grundstücke auf Erdniveau aneinander anliegen und dass diese "Lücken" mit zunehmender Höhe immer größer werden.

Wenn man ein eigenes Grundstück hat, gehört einem dann auch der Luftraum darüber?

Ja, gem. § 905 Satz 1 BGB ist das Grundstück ein Körper mit einem bestimmten Volumen, dessen Spitze unterhalb der Oberfläche mit dem Erdmittelpunkt zusammenfällt und das auch den Luftraum über der Erde erfasst.

Wenn ja, dann dürften doch keine Flugzeuge ohne Erlaubnis da lang fliegen.

Doch: Der kontrollierte Luftraum beginnt exakt 762 m (2.500 ft.) über Grund, § 10 LuftVO, und ab hier hat der Grundstückseigentümer ohne Erlaubnis nichts verloren.

G imager761

Dir gehört weder der Luftraum über deinem Grundstück noch die Erde oder die Bodenschätze unten drunter.

Also darf der Nachbar sein Haus so bauen wie oben beschrieben? Wenn es mir nicht gehört, wieso darf ich dann in den Luftraum reinbauen?

@Nikki2212

Nein, das darf er natürlich nicht. Du hast aber auch kein Recht irgendwelche Überflüge zu verbieten.....

Also darf der Nachbar sein Haus so bauen wie oben beschrieben? Wenn es mir nicht gehört, wieso darf ich dann in den Luftraum reinbauen?

Falsch :-(