Hausdurchsuchung, wie?

5 Antworten

Nein mann kann bei dem Anbieter nachfragen wer diese IP zu dem Zeitpunkt benutzt hat

Tuehpi  20.04.2020, 16:55

* Nicht wer, sondern welcher Router bzw Hausanschluss.

Gamer6161  20.04.2020, 16:55

Quatsch, woher soll der Anbieter das denn wissen?

Gamer6161  20.04.2020, 17:40
@MuckiHD

Und in der Datenbank soll der Name stehen oder was? Da steht max. die IP des Gerätes, mehr nicht.

MuckiHD  21.04.2020, 03:39
@Gamer6161

Nein dort steht welcher User die Ip bezogen hat

Zunächst einmal muss ein Richter das anordnen.

Ich würde mich mal aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass derjenige verantwortlich ist, auf dessen Namen der Anschluss läuft. Der müsste da schon sagen, der und der wars. Und wenn man schon Beweise, wie Screenshots aus dem Internet hat, ist eigentlich auch keine Durchsuchung notwendig, es sei denn, es besteht der Verdacht auf zb illegale Dateien, Kinderpornos, ...

"Wohnung und sonstige Nebengelasse" vermutlich.

Der genaue Räumliche Umfang muss mwn im Durchsuchungsbeschluss festgelegt sein.

Die Wohnung, also die Wohnräume, die dem gehört, gegen den ermittelt wird. Handelt es sich um eine WG, dann alle Räume dieser WG, Keller, Garage, Nebengebäude.

Da können sich die unschuldigen Mitbewohner dann bei dem bedanken, der den Grund für die Maßnahme geliefert hat (also ruhig schon mal das Gras woanders verstecken).

Es hilft also nichts, Gegenstände in einem anderen Zimmer zu deponieren. So schlau sind die beamten längst. Und die kennen noch mehr Verstecke.

Das steht im Durchsuchungsbeschluß. Umräumen hat aber wenig Sinn.