Kann man die Unterschrift für die UVV mit Zusatz unterzeichnen?
Bei uns im Betrieb steht nächste Woche wieder die Jährliche Unterweisung für die Unfallverhütungsvorschriften an, das läuft jedes Jahr folgendermaßen ab. der Vorgesetzte liest einem kurz was aus den Unterlagen vor dauer etwa 15 min danach bekommt jeder einen Stapel Unterlagen mit den jeweils für den arbeitsplatz anzuwendenden UVV zum Durchlesen für daheim. Diesen erhalt der Unterlagen muß man durch seine Unterschrift bestätigen. Weil aber gewisse Schutzmaßnahmen nicht umgesetzt werden obwohl ich den Vorgesetzten schon mehrmals daraufhin gewissen habe, könnte ich ja diesesmal bei meiner Unterschrift einen zusatz hinzufügen das ich den Erhalt bestätige aber die umsetzung im Sinne der UVV nicht machbar ist.
5 Antworten
Das ist so keine Vernünftige Unterweisung.
Aber den lediglicher Erhalt der Unterlagen kannst Du ihm ja gerne bestätigen.
Servus!
Verzichte auf den Zusatz. Dass Unternehmen (Unternehmer, Führungskraft, Fachkraft für Arbeitssicherheit intern/extern) sind für die Wirksamkeit der angeordneten Maßnahmen verantwortlich. Die Verantwortung kann auch nicht delegiert oder auf dem Mitarbeiter abgeschoben werden. Der Mitarbeiter ist allerdings zur Mitarbeit/Kooperation verpflichtet (ASiG).
Die BG's kontrollieren im übrigen nicht die Unternehmen. Die tun die Überwachungsbehörden. Je nach Bundesland ist jemand anders zuständig. Die Überwachung wird im Allgemeinen auch nicht von sich aus tätig! Ein Hinweis oder Anzeige ist hierzu meistens notwendig, außer das Unternehmen ist dafür bereits bekannt.
Ein derartiger Verstoß wird anfänglich als Ordungswidrigkeit (OWG), im extremen Fällen sogar als Straftat gewertet.
Hoffe bischen geholfen zu haben.
vG baiMENTO.de
Das brauchst Du nicht. wenn Du keine Entscheidungsgewalt über das Beendigen eines eine solchen "Missstandes" hast, hast Du auch keine Verantwortung dafür zu tragen.
Bei einer Unterweisung werden sicherheitsrelevante Dinge besprochen. In der Unterweisung wird dokumentiert, welche Themen angesprochen wurden. Du unterschreibst , dass du an der Unterweisung teilgenommen hast. Auf zusätzliche Hinweise auf dem Formblatt würde ich verzichten. Wenn es Probleme hinsichtlich der Arbeitssicherheit in deiner Firma gibt, so ist zunächst dein Chef dafür verantwortlich, dass diese abgestellt werden. Falls vorhanden der Sicherheitsbeauftragte oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die sich darum kümmern müssen. Notfalls kannst du die BG über Misstände anonym informieren. Dann wird irgendwann einer von der BG kommen und deinem Betrieb einen Besuch abstatten . Stellt er Mängel fest, wird dein Chef unter einer Fristvorgabe aufgefordert die Mängel zu beseitigen. Unternimmt er nichts, kann das mit einem Bussgeld belegt werden.
Das ist keine Unterweisung sondern ein "Feigenblatt". Eine Unterweisung hat über alle auftretenden Gefährdungen mindestens einmal jährlich zu erfolgen und das in einer für den Versicherten verständlichen Form. Einen Zusatz musst Du nicht zu Deiner Unterschrift setzen, das hilft auch nicht außer das Du als Querulant bezeichnet wirst. Wende Dich an den Betriebsrat so ihr einen habt oder an Deine zuständige BG, das kann auch anonym erfolgen, dann muss die Prävention sich darum kümmern.