Statt der Unterschrift in einer Bewerbung den Zusatz "(...) ist maschinell erstellt(...)"?
Guten Tag,
heute haben zwei Kolleginen, ein Kollege und ich beim Bearbeiten von Bewerbungen in der Firma darüber diskutiert, ob der Zusatz "Dieses Dokument wurde maschinell erstellt und ist daher ohne Unterschrift gültig." in einer Bewerbung (ausgedruckte Form - NICHT elektronisch) statt einer Unterschrift gültig und zulässig sei. Solche eine Bewerbung lag meiner Kollegin vor. Sie wollte die Bewerbung ablehnen, da Ihrer Ansicht nach das Anschreiben nicht maschinell (automatisch) hergestellt wurde und mit einer Unterschrift zu versehen ist.
Selbst wenn das Dokument "automatisch" hergestellt wurde, bedeutet dies im Zweifel, der Bewerber bzw. die Bewerberin verfasste die Bewerbung nicht aus eigener Hand - und darauf legen wir in der Firma besonders wert. So lehnen wir grundsätzlich Bewerbungen ab, die Standard Floskeln beinhalten.
Unsere Abteilungsleiterin war jedoch der Ansicht, dass es zulässig und vollkommen in Ordnung sei, da er / sie das Dokument ja nicht handschriftlich verfasste. Ganz davon abgesehen, dass ihre Argumentation nicht stimmt, verteidigten wir die Stellung unserer Kollegin. Behörden und sogar andere Firmen drucken am Computer geschriebenes aus und unterzeichnen dies dann.
Frage: Ist der Zusatz "(...) maschinell erstellt (...) ohne Unterschrift gültig" nun in einer Bewerbung in Schriftform zulässig? Ganz davon abgesehen, ob dies überhaupt Sinn macht... Würde es in Ordnung gehen, in einer elektronisch versandten Bewerbung (bspw. E-Mail) den Hinweis "elektronisch versandt (...) Unterschrift ist daher nicht nötig" einzufügen oder wäre dieser obsolet?
4 Antworten
Eine Bewerbung hat keine rechtlichen Formvorgaben. Daher gibt es auch keine Gültigkeitskriterien.
Also ist auch eine Bewerbung auf einer Serviette mit den gedruckten Text "Hey - ich bin ein toller Hecht!" gültig.
Viele moderne Firmen verzichten mittlerweile völlig auf ein Anschreiben, da es:
- gerne von Dritten erstellt wird (ich habe wohl schon 100 für andere geschrieben..)
- Es kaum noch möglich ist, neue orignelle Formulierungen zu finden
- Die Anforderung, ein tolles Anschreiben zu verfassen, nur für wenige Berufe zum Profil der eigentlichen Tätigkeit gehört. (z.B. müssen Lageristen selten kreativ schreiben)
Die Formulierung von Behörden "ist maschinell erstellt gültig" ist also bei Bewerbungen unsinnig und überflüssig.
Die Frage ist totaler Quatsch, denn wer sich bewirbt will meistens auch genommen werden und der versucht so gut wie möglich rüberzukommen und baut sich nicht noch zusätzlich eigene Hindernisse ein. Da kannst Du auch fragen ob es erlaubt ist unrasiert und mit Fahne zum Bewerbungsgespräch zu kommen. Natürlich ist das erlaubt!
Dann hat es dieser eine Bewerber bzw. Bewerberin mit seiner / ihrer Bewerbung nicht geschafft, einen guten Eindruck zu hinterlassen und legte sich selber Steine in den Weg. Zumindest aus meiner Sichtweise und die meiner Kollegin.
Trotzdem danke ich für Deine Antwort.
In einer Bewerbung wanderte so etwas bei mir gleich in die Rundablage. Wer nicht persönlich für seinen Text steht, wer keine Zeit für eine Unterschrift hat, muss auch nicht persönlich beachtet werden, falls im Anschreiben nicht deutlich wird, dass er Analphabet ist. Aber selbst in so einem Fall sollte der, der das schrieb, benannt werden und wenigstens im Auftrag unterschreiben.
Hallo
Dieser Zusatz ist nirgendwo gültig. Laut BVG Urteil.
Wirst kein Schreiben vom Gericht oder Parkzettel mit so einem Zusatz finden.
Dass der Lebenslauf "mit der Hand geschrieben sein" soll lasse ich jetzt mal so stehen... Durchaus ist es so, wenn Bewerbungen elektronisch verfasst werden, dass der Lebenslauf selbstverständlich - wie auch der Rest der Bewerbung - ausgedruckt wird.
Hast du ein Aktenzeichen des Bundesverfassungsgerichts?
Lebenslauf sollte mit der Hand geschrieben sein.