Kann man dafür belangt werden wenn man das fahrschulauto "kaputt" macht?

13 Antworten

dafür ist der Fahrlehrer verantwortlich. Schließlich hat er die Pedale im Fahrschulwagen ja quasi doppelt belegt.

Sonst empfiehlt sich die Schulung auf einem Automatikwagen. Das steht dann aber wohl auch später in der Fahrerlaubnis, man darf dann wohl keine Schaltwagen fahren.

Der Fahrschüler kann normalerweise nicht belangt werden, außer es geschieht in böser Absicht bzw. illegal.

Fahrschulautos sind besonders versichert.

Grundsätzlich musst du dir keine Sorgen machen. Die Fahrzeuge der Fahrschule sind grundsätzlich versichert. Es wäre aber gem. der AGB möglich dich mit in die Verantwortung zu nehmen, wenn du etwas mutwillig machst. 

Solange du nicht mutwillig etwas kaputt machst, kommt die Versicherung der Fahrschule für Schäden auf. 

Nein da du im Prinzip keine Ahnung vom Autofahren hast. Wenn du z.B. einen Unfall baust etc. Dann wird immer der Verantwortliche belangt. In dem Fall der Fahrlehrer. Ausserdem wird der Fahrlehrer dich drauf hinweisen, was zutun ist. In seinem Interesse

Ja und er hat ja auch ein Lenkrad.

Seid wann hat er denn ein lenkrad? Hab ich ja noch nie gesehen. Pedale hat er klar aber ein Lenkrad??