Kann man da Ärger mit der Versicherung bekommen wenn man sein Auto nicht in die Garage stellt obwohl man eine Garage angeben hat?

11 Antworten

Es kann ja sein,daß der Tarif dadurch günstiger ist wenn Du eine Garage angibst.Wenn es darauf ankommt und Du willst einen Schaden bezahlt haben dann wird die Versicherung bestimmt genauer hinschauen.Also lieber einmal nachfragen bevor man das Nachsehen hat.

Probleme kann man erst bekommen wenn es zu einem Schadensfall kommt, ich hörte noch nie dass die Versicherungen einen Detektiv losschicken um zu prüfen ob deren Versicherungsnehmer ihr Auto wirklich in ihre Garage stellen.

Kommt es zu einem Schadensfall und dazu wäre es nicht gekommen wenn das Fahrzeug in der Garage abgestellt gewesen wäre müsstest Du der Versicherung erklären warum es nicht in der Garage stand obwohl Du dies ja als nächtlichen Stellplatz angegeben hast.

Die Versicherung kann aber auch nicht verlangen dass Du Dein Auto ausschliesslich in Deiner Garage abstellst, dann könntest ja Du nicht zur Arbeit, zum Einkaufen, in den Urlaub, etc (also nicht mit dem Auto).

Also erstens mal wird kein Versicherungsagent bei dir auftauchen und überprüfen, ob du wirklich dein Auto in der Garage hast.

Außerdem hat mir mal ein Versicherungstyp gesagt, es käme garnicht darauf an, ob man das Auto in der Garage parkt, sondern dass man überhaupt eine hat. Der Gedanke dahinter ist wohl, dass Leute mit Garage eben sorgsamer Auto fahren und weniger Unfälle verursachen.

Ich hab's auch nicht kapiert, aber so ist eben die Versicherungslogik.

NamenSindSchwer  01.12.2017, 19:42

Außerdem hat mir mal ein Versicherungstyp gesagt, es käme garnicht
darauf an, ob man das Auto in der Garage parkt, sondern dass man
überhaupt eine hat

Was natürlich totaler Blödsinn ist...

Wenn das Fahrzeug in einer Garage steht verringert sich die Gefahr eines Diebstahls, Sturmschadens o.ä. um ein Vielfaches. Daher reduziert das die Kaskoprämie.

Wenn du einen Rabatt wg. der Unterbringung in einer Garage gewährt bekommen hats, kann die V tatsächlich im Schadensfall Regress nehmen.

Das geht von Differenz des Normalbeitrages nachzahlen bis Vertragsstrafe X.000€ + Jahresprämie.

 Leistungsfrei ist die V jedenfalls nicht.

Hast Du eine Teilkasko? Damit ist ja auch Diebstahl (des Fahrzeugs) versichert. Wird Dein Fahrzeug also nachts geklaut, hast Du ein Problem bei der Regulierung mit der Versicherung.