Kann man bei einer Vermietung die Portokosten von der Steuer absetzen?

6 Antworten

Alle Kosten, die mit der Vermietung in Verbindung stehen kannst Du ansetzen, natürlich auch Porto.

Du kannst allerdings, um sich das Belegesammeln zu sparen, auch eine Pauschale für Bürobedarf, Porto, Fahrten, Telefon/Internet und für sonstige Verwaltungskosten ansetzen; 200 € pro Jahr kann man versuchen; bisher wurde das bei den von mir durchgeführten Einkünfteermittlungen immer akzeptiert.

zB für den schriftlichen Verkehr zwischen Mieter und Vermieter (Kündigung, Zusendung von Kontoauszügen für Kautionskonto etc.)Ist zwar nicht viel, aber Kleinvieh macht auch Mist ;)

Du kannst diese Posten absetzen und da kann z.B. bei einem Mehrfamilienhaus schon einiges im Jahr zusammenkommen; man muss ja nichts verschenken.

Auch wenn es nicht mehrere Hundert Euro sind, es steht einem ja zu.

MfG

Johnny

Wenn denn eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steckt, können doch alle Kosten und Lasten in die Erklärung eingestellt werden und genau aus diesen Gründen nehmen wir Fahrtkosten mit 0,30 EUR/km, denn unsere Mieter bekommen die BK-Abrechnung (wenn sie nachzahlen müssen) und andere Schriftstücke auch immer nicht und so werfen wir sie persönlich ein mit Boten und Zeugen und alles ist gut.

Meiner Ansicht nach kannst du die Portoausgaben als Vermieter steuerlich geltend machen. Sie sind ja Teil des Geschäftsmodells sozusagen und bei einer anderen selbstständigen Tätigkeit kann man Portokosten, die mit dem Geschäft zu tun haben, auch absetzen. Nur umsatzsteuerlich sind sie nicht relevant, da auf Porto keine Umsatzsteuer anfällt. Aber das macht ja nichts, da hast du dann ja auch nichts vorgelegt. Das Porto den Schriftwechsel mit den Mietern betreffend sehe ich aber als absetzbar...hier mehr dazu http://www.vlh.de/wohnen-vermieten/vermietung/was-ein-vermieter-von-der-steuer-absetzen-kann.html

60 Cent oder 1,45 € von der Steuer absetzen, was soll das bringen? Du kündigst ja nicht jeden Monat dreimal.

Das war nur ein Beispiel. Ich hatte schon viel Schriftliches mit dem Mieter zwecks Mängelbeseitigung, Kontoauszüge, Rauchmeldertest etc.