Darf jemand der Arbeitslosengeld empfängt seine Wohung über Rbnb vermieten?

4 Antworten

Hallo,

mal abgesehen davon, das es nur bei ALG I möglich wäre, ist viel wichtiger der VM !

Mietwohnungen dürfen OHNE Zustimmung des VM nicht weiter-oder Untervermietet werden.Eine gewerbliche Nutzung (wie Rbnb) ist shcon einmal ganz ausgeschlossen,das würde den VM zur sofortigen Kündigung berechtigen.

  1. Korrekte Schreibweise: "'Airbnb" nicht "Rbnb"
  2. Nicht "das Amt" stellt die Wohnung, sondern übernimmt das Jobcenter übernimmt die "angemessenen" Kosten für die Wohnung (Nettokaltmiete plus BK, ohne Strom).
  3. Ob und wie es erlaubt ist, die eigene Wohnung über Airbnb "unterzuvermieten", hängt von kommunalen und rechtlichen Gegebenheiten ab.
  4. Bei der Transferleistung ALG 2 muss jede Einnahme angegeben werden und wird – bis auf einen Freibetrag in Höhe von 100,00 Euro monatlich – auf das ALG-2-Geld angerechnet.
  5. In allen anderen Fällen müssen die Einnahmen aus der Vermietung über Airbnb in der Steuererklärung angeben werden, also vesteuert werden. Wird dies nicht angegeben, ist es eine Steuerstraftat.

Neben dem Ärger mit dem JC kann es auch Ärger mit dem Vermieter geben.

Unerlaubte Gebruchsüberlassung an Dritte ist ein Kündigungsgrund. Im E-Fall sogar zur fristlosen.

das dürfen sie so lange bis sie erwischt werden und dann wir es uU teuer