Kann man bei der Bundeswehr den Führerschein machen?

4 Antworten

Nicht als FWD... nur als SaZ. Den bekommst du bezahlt, wenn er für deine Verwendung notwendig ist und der Lehrgang für dich angefordert wird. Selbst dann kann deine Einheit dir immer noch sagen, dass du ihn selber bezahlen und zivil machen solls...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Selbst dann kann deine Einheit dir immer noch sagen, dass du ihn selber bezahlen und zivil machen solls...

Nö, wenn die Verwendung z.B. "Spatenpauli und Kraftfahrer B" heißt, dann macht er ihn dienstlich kostenfrei.

@wiki01

Doch! Die Einheit kann dem Soldaten immernoch verwehren, seiner Verwendung nicht nachkommen zu dürfen.

@Maggomarco

Wer ist denn "die Einheit"? Wenn in seiner Stellenbeschreibung das so abgebildet ist, dann bekommt er ihn, es sein denn, es gibt disziplinäre Gründe.

immernoch verwehren, seiner Verwendung nicht nachkommen zu dürfen.

Das ist übrigens doppelte Verneinung, also ja.

Vielleicht war das bei dir so, das mag dann persönliche Gründe gehabt haben. In meinen 30 Dienstjahren war das so, wie ich es beschrieben habe. Darüber hinaus haben sogar Dienstposteninhaber Führerscheine gemacht, bei denen das nicht vorgesehen war. In meiner Staffel hatte jeder Offizier mindestens einen B-Führerschein, und das waren so um die 40 Offiziere.

@wiki01

Trotzdem bekommt man als FWD keine Kraftfahrer Verwendung.

Selbst dann kann deine Einheit dir immer noch sagen, dass du ihn selber bezahlen und zivil machen solls...

Wie hat man sich das denn vorzustellen? Die Bundeswehr zwingt einen von seinem eigenen Gehalt den Führerschein zu finanzieren? So läuft das aber nicht... Wenn man keinen Führerschein hat, deine Verwendung aber einen Führerschein voraussetzt, dann besucht man eine Fahrschule der Bundeswehr, die natürlich vollständig von der Bundeswehr bezahlt wird, zzgl Gehalt.

Wenn man für seine Verwendung aber keine Fahrzeuge bedienen muss, dann bekommt man logischerweise auch keinen Führerschein. Den Führerschein kann man dann natürlich Privat machen. Muss man aber nicht.

@Wolframm

Ich meinte damit, dass selbst wenn man für diese Verwendung geplant ist, dass es nicht heißt, dass man auf den Lehrgang geschickt wird...

@Wolframm

Es ist eben nicht selbstverständlich, für seine Verwendung einen B Führerschein bezahlt zu bekommen... der Chef kann auch sagen, man soll den Führerschein zivil machen, wenn man denn als Kraftfahrer eingesetzt werden will. Nicht jede Einheit schenkt einem den Führerschein, nur weil man ihn für seine Verwendung braucht.

@Maggomarco

Wenn die Bundeswehr aber einem nicht den Führerschein bezahlt, dann kann man ja wohl kaum den Führerschein für seine Verwendung brauchen.

@Maggomarco

Du verstehst es nicht, deshalb beende ich die Diskussion hier. Mit einem zivilen Führerschein fährt ein Soldat genau null komma null Kilometer mit einem Dienst - Kfz. Das darf er nämlich nicht. Und ein Umschreiben einer zivilen Lizenz in eine militärische ist nicht möglich. Also macht man dann doch noch den militärischen Führerschrin, obwohl man den zivilen schon hat.

Ich hatte meinen zivilen Führerschein 1+3 (heute A und B) schon, als ich zur BW ging, und musste trotzdem B machen, damit ich meinen Bulli fahren durfte.

In keiner zivilen Fahrschule werden übrigens die militärischen Sonderregeln und - vorschriften vermittelt.

@wiki01

Wenn man noch keinen BW Führerschein hat geht man 4 Wochen auf einen Lehrgang, Graftfahrgrundausbildung Anfänger B heißt dieser! Hat man schon einen zivilen Führerschein, kann man in seiner eigenen Einheit über den Schirrmeister eine Fortgeschrittene Ausbildung und den Militärischen Führerschein Klasse B erhalten, was nur etwa 2 Wochen dauert... Du beendest schon mal gar nix!

Einen Führerschein, egal welchen, kann man bei der BW nur machen, wenn er für die Verwendung vorgeschrieben ist. Wenn die Verwendung also "Stabsdienstsoldat und Kraftfahrer B" heißt, wirst du gleich nach der AGA in eine Fahrausbildung eingephast. Ob du eine Verwendung mit Führerschein einschlagen kannst, hängt von der Verpflichtungszeit ab. Ich weiß es nicht genau, aber bei einem FWD23 könnte das möglich sein, denn nach der AGA und der Führerscheinausbildung hat man dann noch über 1 Jahr etwas von dem Soldaten. Wo da die Grenzen sind, kann dir ein Karriereberater genau sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Führerschein kann im FWD erworben werden, allerdings nur, wenn er für die Verwendung des Soldaten notwendig ist. Zudem ist die Ausbildung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bei einer relativ kurzen Dienstzeit eher auszuschließen. Man sollte hier also eher schon eine längere FWD-Zeit in Erwägung ziehen.

Die Fahrerlaubnis der BW berechtigt den Soldaten nicht automatisch dazu, ausserhalb des Dienstes ein Kraftfahrzeug zu führen, so muss die Fahrerlaubnis zunächst im Zivilen umgeschrieben werden, um diesen unabhängig von der BW nutzen zu können.

Nicht als FWD

@Maggomarco

Ist bei mir der letzte Stand der Dinge.

Der Sohn meines Bekannten leistete 2014 seinen FWD, 23 Monate. Für seine Verwendung benötigte er eine Fahrerlaubnis der BW, allerdings war der Führerschein B bereits vorhanden. Eine Weiterverpflichtung erfolgte damals nicht.

so muss die Fahrerlaubnis zunächst im Zivilen umgeschrieben werden, um diesen unabhängig von der BW nutzen zu können.

Ist das mittlerweile so? Zu meiner Zeit brauchte man das nicht, was bei einem Kameraden leider dazu geführt hat, dass er plötzlich (nach 20 Dienstjahren) ohne Fahrerlaubnis dastand, weil er auf das Umschreiben verzichtet hat, den Militärführerschein allerdings auf Grund einer Disziplinarstrafe verlor. Und wenn der Militärschein einmal entzogen wurde, gibt es den nicht wieder.

Hi,

Kann man bei der Bundeswehr den Führerschein machen?

Ja - allerdings nur unter der Voraussetzung, dass er für die jeweilige Verwendung zwingend notwendig ist.

Der Führerschein Klasse B wird i.d.R. mittlerweile vorausgesetzt.

LG

Nicht als FWD