Aufhebungsvertrag/Kündigung wird nachträglich abgelehnt, was tun?

4 Antworten

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Wenn Sie den Aufhebungsvertrag noch nicht schriftlich hat - hat sie ein Beweisproblem.

Der Aufhebungsvertrag muss von beiden Seiten unterzeichnet sein. Mich verwirrt dein Satz

sodass sie morgen kündigen kann.

Die Aufhebung bedarf keiner Kündigung, der Vertrag endet dann zum vereinbarten Termin.

Sich der Aufhebung zu verweigern wegen 4 Tagen Arbeitsunfähigkeit - muss man allerdings auch nicht verstehen.

Das hätte sie sich überlegen müssen, bevor sie einfach einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt. Auch der neue Arbeitgeber sieht es GARANTIERT nicht gerne, wenn sie vertragsbrüchig wird.

Was heisst "der Aufhebungsvertrag wurde bewilligt"? Wurde er bereits geschlossen oder wurde deiner Mutter nur in Aussicht gestellt, dass man moeglicherweise einen Aufhebungsvertrag mit ihr schliessen wolle?

Wenn der Aufhebungsvertrag bereits geschlossen wurde, kann er nicht mehr einseitig aufgehoben werden. Wenn er deiner Mutter aber nur in Aussicht gestellt wurde, kann sich der Arbeitgeber immer noch dagegen entscheiden, ohne das begruenden zu muessen.

Ein beiderseits unterschriebener Aufhebungsvertrag wird nicht so einfach hinfällig - da täuscht sich der bisherige Arbeitgeber