Aufhebungsvertrag/Kündigung wird nachträglich abgelehnt, was tun?
Hey,
meine Mutter arbeitet im Krankenhaus.
Ab dem 01.06.21 arbeitet sie woanders. Sie hat ihren jetzigen Arbeitgeber (HELIOS-Klinikum) um einen Aufhebungsvertrag gebeten, sodass sie morgen kündigen kann. Dieser wurde bewilligt.
Sie wurde von Freitag-Montag (Morgen) wegen Erkältungserscheinungen krankgeschrieben.
Ihr Arbeitgeber meinte am Telefon, dass der Aufhebungsvertrag damit hinfällig ist, weil sie nicht zur Arbeit kommt. Eine Krankschreibung hat sie.
Die Kündigungsfrist liegt bei 14 Tagen. Bedeutet, wenn sie jetzt kündigt, kann sie ihren neuen Job nicht antreten.
Gibt es Möglichkeiten morgen trotzdem endgültig zu kündigen?
Laut dem Infektionsschutzgesetz ist sie verpflichtet Zuhause zu bleiben, wenn sie Erkältungserscheinungen zeigt. Deshalb kann der Aufhebungsvertrag doch nicht widerrufen werden.
Danke für alle ernstgemeinten Antworten.
LG. Steve
4 Antworten
Wenn Sie den Aufhebungsvertrag noch nicht schriftlich hat - hat sie ein Beweisproblem.
Der Aufhebungsvertrag muss von beiden Seiten unterzeichnet sein. Mich verwirrt dein Satz
sodass sie morgen kündigen kann.
Die Aufhebung bedarf keiner Kündigung, der Vertrag endet dann zum vereinbarten Termin.
Sich der Aufhebung zu verweigern wegen 4 Tagen Arbeitsunfähigkeit - muss man allerdings auch nicht verstehen.
Das hätte sie sich überlegen müssen, bevor sie einfach einen neuen Arbeitsvertrag unterschreibt. Auch der neue Arbeitgeber sieht es GARANTIERT nicht gerne, wenn sie vertragsbrüchig wird.
Was heisst "der Aufhebungsvertrag wurde bewilligt"? Wurde er bereits geschlossen oder wurde deiner Mutter nur in Aussicht gestellt, dass man moeglicherweise einen Aufhebungsvertrag mit ihr schliessen wolle?
Wenn der Aufhebungsvertrag bereits geschlossen wurde, kann er nicht mehr einseitig aufgehoben werden. Wenn er deiner Mutter aber nur in Aussicht gestellt wurde, kann sich der Arbeitgeber immer noch dagegen entscheiden, ohne das begruenden zu muessen.
Ein beiderseits unterschriebener Aufhebungsvertrag wird nicht so einfach hinfällig - da täuscht sich der bisherige Arbeitgeber