Darf man wirklich nicht von heute auf morgen kündigen?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die kündigungsfrist in der Probezeit beträgt nach TVÖD 2 Wochen (meines Wissens sogar zum Monatsende. In dem Fall müsstest Du noch 4 Wochen dort arbeiten). Kündigen kannst Du jeder Zeit, die Frist wahren musst Du trotzdem es sei denn, daß z.B. ethische Gründe gegen den Job sprechen. Dann ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Mach bloß nicht den Fehler, 2 Verträge zur gleichen Zeit laufen zu haben,dein neuer AG wird sich nocht etwas gedulden müssen.

Wenn in dem Vertrag 14 Tage stehen, ist das auch so, leider... Abweichungen gibt es höchstens im gegenseitigen Einvernehmen, ansonsten gibt es für sowas ja Verträge

so sieht es aus, die müssen auch zeit haben jemand neues zu finden in der zeit

Naja Kündigungsschutz gilt auch andersherum für den Arbeitgeber. Was soll der jetzt machen, die 2 Wochen die Du dann fehlst und andere das mitarbeiten müssen. Rede mit deinem neuen AG der wird sicherlich die zwei Woche warten können.

Eine fristlose Kündigung ist gemäß §626 BGB nur dann möglich, wenn unter Abwägung aller Umstände die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist.

http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html

Es ist nicht ausreichend dass man einen anderen Arbeitsplatz vorher antreten kann.

Liegen keine wichtigen Kündigungsgründe vor, so sind Sie zu vertragsmäßigem Verhalten verpflichtet. Dies bedeutet dass Sie sich an die Kündigungsfristen halten müssen.

Eine mündliche Kündigung ist ungültig. Die elektronische Form (Fax, Mail, SMS) der Kündigung ist ebenfalls ungültig.

Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Kündigung unter Einhaltung der individuellen Kündigungsfrist.

  2. Erfüllung des befristeten Vertrags bis zum 28.02.2010.

Peter Kleinsorge