Darf man wirklich nicht von heute auf morgen kündigen?
ich arbeite seit 14. dezember 2009 als krankheitsvertretung der vertrag geht bis 28.februar...
ich habe eine neue stelle gefunden und will es kündigen..habe heute gesagt das ich kündige da haben die gemeint das geht nich 14 tage kündigungsfrist...
es ist eine krankheitsvertretung ..
probezeit 6 monate...
kündigungsvorschriften nach § 30 TVöD
ja kenn mich da nicht aus kann ich wirklich nicht kündigen muss ich da noch 14 tage arbeiten?
danke ist mir sehr wichtig bitte hilft mir
9 Antworten
Die kündigungsfrist in der Probezeit beträgt nach TVÖD 2 Wochen (meines Wissens sogar zum Monatsende. In dem Fall müsstest Du noch 4 Wochen dort arbeiten). Kündigen kannst Du jeder Zeit, die Frist wahren musst Du trotzdem es sei denn, daß z.B. ethische Gründe gegen den Job sprechen. Dann ist sogar eine fristlose Kündigung möglich. Mach bloß nicht den Fehler, 2 Verträge zur gleichen Zeit laufen zu haben,dein neuer AG wird sich nocht etwas gedulden müssen.
Wenn in dem Vertrag 14 Tage stehen, ist das auch so, leider... Abweichungen gibt es höchstens im gegenseitigen Einvernehmen, ansonsten gibt es für sowas ja Verträge
so sieht es aus, die müssen auch zeit haben jemand neues zu finden in der zeit
Naja Kündigungsschutz gilt auch andersherum für den Arbeitgeber. Was soll der jetzt machen, die 2 Wochen die Du dann fehlst und andere das mitarbeiten müssen. Rede mit deinem neuen AG der wird sicherlich die zwei Woche warten können.
Eine fristlose Kündigung ist gemäß §626 BGB nur dann möglich, wenn unter Abwägung aller Umstände die Fortführung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr zumutbar ist.
http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html
Es ist nicht ausreichend dass man einen anderen Arbeitsplatz vorher antreten kann.
Liegen keine wichtigen Kündigungsgründe vor, so sind Sie zu vertragsmäßigem Verhalten verpflichtet. Dies bedeutet dass Sie sich an die Kündigungsfristen halten müssen.
Eine mündliche Kündigung ist ungültig. Die elektronische Form (Fax, Mail, SMS) der Kündigung ist ebenfalls ungültig.
Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
Kündigung unter Einhaltung der individuellen Kündigungsfrist.
Erfüllung des befristeten Vertrags bis zum 28.02.2010.
Peter Kleinsorge