Kann man den Vertrag nach Zusage einfach so kündigen?
Ich habe diese Woche 2 Bewerbungsgespräche. Ende des Monats noch eines. Nehmen wir an ich bekomme von den Gesprächen diese Woche mindestens eine Zusage vor dem Gespräch Ende des Monats. Jedoch ist das Vorstellungsgespräch Ende des Monats mein Traumjob. Deshalb muss ich noch warten bis ich dort eine Zusage oder Absage erhalten habe. Deshalb muss ich, falls ich bei den Gesprächen diese Woche eine Zusage erhalte dort auch zusagen um abgesichert zu sein. Evtl. auch den Vertrag unterschreiben. Es könnte ja sein dass ich meinen Traumjob nicht bekomme. Falls ich ihn doch bekomme. Kann ich einfach falls ich schon einen Vertrag Unterschrieben habe absagen bzw. Kündigen damit ich in meinem Traumjob unterschreiben kann?
4 Antworten
Klar kannst du vor Antritt wieder kündigen. Allerdings gelten hierfür bei einer ordentlichen Kündigung auch die Fristen nach § 622 BGB. Du kannst also unterschreiben und ggf. noch rechtzeitig kündigen.
Du kannst den Ausbildungsvertrag im ersten Betrieb unterschreiben und diesen bei Bedarf (wenn Du die Wunschausbildung bekommst) auch wieder kündigen.
Bei Ausbildungsverträgen gibt es i.d.R. keinen Zusatz, dass dieser vor Antritt der Ausbildung nicht gekündigt werden kann, da ein Ausbildungsverhältnis während der Probezeit jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündbar ist. Ein "Kündigungsverbot" vor Beginn würde entsprechend keinen Sinn machen.
Solltest Du den Ausbildungsvertrag unterschreiben und später kündigen wollen, ruf im Betrieb an, bedank Dich für den Ausbildungsplatz, teil mit, dass Du die Ausbildung aus persönlichen Gründen nicht antreten kannst, entschuldige Dich für die Mühen und sag, dass die schriftliche Kündigung folgt.
Das solltest Du dann so schnell wie möglich machen, damit der Betrieb den Ausbildungsplatz gleich wieder besetzen kann.
Also man hat meistens noch ein paar Tage Zeit um sich das zu überlegen (ist immer unterschiedlich) mache auch bis zu 2 Wochen. Aber sonst geht es auch so, außer du hast etwas unterschrieben. Bei mir war es so, ich musste etwas unterschreiben, wenn ich abgesagt hätte, hätte ich eine Ausbildungsvergütung bezahlen müssen, aber solange du nicht sowas oder das du es annimmst geht es problemlos
wenn ich abgesagt hätte, hätte ich eine Ausbildungsvergütung bezahlen müssen
Eine solche Klausel ist in Deutschland bei Ausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG (also die "übliche" Berufsausbildung) nicht erlaubt bzw. nichtig/wirkungslos.
Arbeit oder Ausbildung?
Eine Ausbildung kann man während und vor der Probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Frist kündigen.
Bei einer Arbeit wird es immer eine Frist geben.
Kündigung müssen immer schriftlich erfolgen.
Vor Beginn und bis zum Ende der Probezeit schriftlich fristlos kündbar
Ausbildung