Arbeitsvertrag nach Tätigkeitsbeginn datiert?

7 Antworten

Ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden, für eine Versicherung (welche meint der Chef?) spielt das also keine Rolle.

Leider hast Du jetzt schon für den 15. unterschrieben. Wenn Du das Gehalt haben möchtest ab dem 01. musst Du nachweisen, dass Du auch gearbeitet hast. Im Zweifelsfall musst Du das Geld sogar einklagen, aber dann bist Du den Arbeitsplatz vermutlich los.

Das größte Problem sehe ich aber, da Du den falschen Vertrag unterschrieben hast, eher bei der Krankenversicherung. Evtl. hast Du dort jetzt eine Lücke von zwei Wochen.

Bei der KV sollte es kein Problem geben. Man ist in der Regel immer automatisch 6 Wochen über den letzten AG rückversichert. Erst dann wird die KK Stress machen und Forderungen stellen. Den Fall hatte ich erst letztes Jahr.

Wie wird die Arbeitszeit im Betrieb dokumentiert? Hast du da irgendetwas, mit dem du nachweisen kannst, dass du gearbeitet hast?

Gibt es Kollegen, die sich im Zweifelsfall bereit erklären würden, als Zeuge für dich auszusagen und zu betätigen, dass du vom 1.-15. ganz normal gearbeitet hast?

Man kann davon ausgehen, dass du in dieser Zeit einen mündlichen Vertrag hattest. Dies nachzuweisen und das Geld einzufordern ist allerdings nun deine Aufgabe.

Für solche Fälle ist eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft gar nicht verkehrt. Denn dort sitzen Leute, die sich auskennen und dir zu deinem Recht verhelfen. Man spart sich den Anwalt.

Hast du gestempelt ? Gibt es einen Nachweis dass du gearbeitet hast? Sobald du einen ganzen Tag arbeiten warst auch ohne Vertrag hast du automatisch einen unbefristeten Vertrag und die Zahlung steht dir zu!
Tip: verklagen und wechseln denn wer es so versucht wird dich immer wieder angucken wollen

Dein Chef muss Dich selbstverständlich seit dem 1. des Monats bezahlen, egal wa im Arbeitsvertrag steht.

Du hast die Ausbildung im Betrieb gemacht und anschließend ohne Unterbrechung im Betrieb weiter gearbeitet. Damit ist nach § 24 Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit (unbefristet) begründet worden.

Die Aussage bezüglich der Versicherung (?) kann ich nicht nachvollziehen, das wird Dein Chef auch nicht erklären können.

Selbstverständlich warst und bist Du die ganze Zeit versichert gewesen, auch wenn Du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag gehabt hast.

Fordere Deinen Lohn nach, der AG ist verpflichtet, zu bezahlen. Rechtlich steht Dir auch ein Pauschalbetrag von 40 Euro für den Zahlungsverzug zu, da der AG Deinen Lohn nicht korrekt (zu wenig) bezahlt hat.

Ich glaube das mit dem Gelaber über die Versicherung ständig, ist reine Schikane.

@TimFragtsichwas

Ob Schikane oder nicht, es ist schlicht und einfach nicht wahr.

Warum Dein Chef so etwas erzählt, kann ich Dir nicht sagen, es entbehrt allerdings jeglicher gesetzlicher Grundlage (lies mal den § 24 BBiG, gibt es auch im Netz).

Wieso unterschreibt man einen Arbeitsvertrag der ein falsches Eintrittsdatum hat?

Gibt es irgendwie Zeitnachweise oder Belege die belegen können dass Du schon ab dem 1. angefangen hast zu arbeiten?

Ich würde mir schleunigst einen  anderen Arbeitgeber suchen.

Man kann sich an Gewekrschaft, Betriebsrat oder Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.