Ausbildungswechsel - Aufhebungsvertrag+Resturlaub?
Guten Mittag,
ich brauche ein wenig Hilfe.
Da sowohl mein Ausbilder als auch ich der Meinung sind, der Beruf passt nicht zu mir, möchte ich nun im 1. Lehrjahr mit Hilfe eines Aufhebungsvertrag kündigen.
Meine neue Ausbildung beginnt am 11.09. Meine Frage: Muss ich trotz Aufhebungsvertrag weiterhin bis Beginn meiner neuen Ausbildung arbeiten oder bin ich ab dem Tag, an dem der Vertrag unterzeichnet wurde ausgeschieden?
Desweiteren: Wie wird das mit meinem Resturlaub geregelt? Ich habe noch 29 von 34 Urlaubstagen zur Verfügung.
Gerne nachfragen, wenn ich etwas zu unverständlich formuliert habe o. ä.
3 Antworten
Kündigung:
Wenn du die Ausbildung in diesem Beruf aufgeben willst, kannst Du das Ausbildungsverhältnis jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen/28 Kalendertagen kündigen.
Da das eine Mindestfrist ist, könntest Du auch jetzt schon z.B. zum 10.09. kündigen, müsstest dann aber noch so lange arbeiten (und in dieser Zeit Deinen Urlaub nehmen). Frühestens kündigen kannst Du, wenn der Arbeitgeber die Kündigung noch heute erhalten würde, zum 06.05.
Aufhebungsvertrag:
Mit einem Aufhebungsvertrag kann das Ausbildungsverhältnis zu jedem beliebigen Zeitpunkt - also auch sofort/fristlos mit dem Zeitpunkt der Unterzeichnung - beendet werden, wenn sich beide Seiten darauf einigen. Dazu können im Aufhebungsvertrag Bedingungen formuliert werden (z.B. Verzicht auf noch bestehende gegenseitige Ansprüche aus dem Ausbildungsverhältnis, also z.B. auch Verzicht auf Urlaubsanspruch, der über den gesetzlichen Anspruch hinausgeht).
Urlaubsanspruch:
Wenn das Ausbildungsverhältnis nach dem 31.06. - und da es dann ja bereits länger als 6 Monate bestanden haben wird - endet, hast Du Anspruch auf den gesamten Jahresurlaub, mindestens aber - wenn es einen zusätzlich gewährten Urlaub und eine entsprechende Vereinbarung zu einer anteiligen Berechnung gibt - auf den gesamten gesetzlichen Urlaub.
Diesen Urlaub musst Du bis zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses noch nehmen; ist das nicht möglich (weil z.B. die Frist bis zur Beendigung zu kurz ist), muss er ausgezahlt werden. Bei Auszubildenden kann in aller Regel eine Urlaubsgenehmigung nicht aus betrieblichen Gründen verweigert werden.
Wenn du diesen vollen Urlaubsanspruch wahrnimmst (durch Nehmen oder durch Auszahlen) hast Du in diesem Kalenderjahr dann aber keinen Anspruch mehr auf Urlaub im neuen Ausbildungsbetrieb.
Endet das Ausbildungsverhältnis vor dem 01.07. (also spätestens am 30.06.) hast Du einen anteiligen Urlaubsanspruch auf 1/12 für jeden vollen Monat - und dann im neuen Betrieb ebenfalls einen anteiligen Anspruch.
Dir ist hoffentlich auch klar das ein aufhebungsvertrag viele nachteile für dich hat den selbstg wen du ein anspruch auf aög1 hätte würdest du das erstam nicht bekommen!
Nichts machen bis zu dem neuen Ausbildungsbein werden deine Eltern auch nicht zulassen!
Dir ist hoffentlich auch klar das ein aufhebungsvertrag viele nachteile für dich hat
Das ist überhaupt nicht gesagt!
Es kommt alleine auf den konkreten Inhalt und die Gestaltung an!
Wenn Du jetzt kündigst, kriegst Du auch nur anteilig Urlaub.
Arbeiten musst Du bis zum Aufhebungsdatum des jetzigen Ausbildungsvertrages.
Arbeiten musst Du bis zum Aufhebungsdatum des jetzigen Ausbildungsvertrages.
Kann ich diese Information bezüglich des Aufhebungsdatum also meinem Vertrag entnehmen?
Wenn Du jetzt kündigst, kriegst Du auch nur anteilig Urlaub.
Es kommt nicht darauf an, wann gekündigt wird, sondern wann das Verhältnis endet!