Kann man als 16 Jähriger ein Zeitungsabo abschließen?

5 Antworten

Bei der Sachverhaltsschilderung:

  1. Keine Zahlungsverpflichtung deines Vaters, da du keine Vertretungsmacht hattest.
  2. Keine Zahlungsverpflichtung deinerseits, § 179 Abs. 3 S. 2 BGB.
AnglerAut  13.02.2019, 14:45

Aber Tatbestandes des Betruges ?

AuroraAlpha  15.02.2019, 10:28
@AnglerAut

Könnte in Betracht kommen, setzt ja aber nen Vermögensschaden und diesbezüglichen Vorsatz voraus - ebenso die Bereicherungsabsicht und Vorsatz bzgl. der Rechtswidrigkeit der Bereicherung...finde ich bei der SV-Schilderung n bisschen schwierig.

Zudem würde ja auch nur das negative Interesse ersetzt werden.

Wie hier schon geschrieben, kannst du als Minderjähriger kein Abo abschließen. Es bleibt dir nur eine Möglichkeit, es deine Eltern beichten die schreiben an der Firma das sie aufgrund deiner Minderjähriger nicht mit den Vertrag einverstanden sind und du nicht bezahlen muss. Ob für die bereits gelieferten Zeitungen anteilsmäßig gezahlt werden muss, ist rechtlich umstritten, ich dagegen sie jetzt keine Zahlungspflicht.

Da hier mal wieder vorschnell von Betrug die Rede ist, möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass Betrug stets Vorsatz voraussetzt. Der Staatsanwalt muss also dem Minderjährigen nachweisen, dass er bereits bei der Bestellung nicht zahlen wollte. Das dürfte nicht leicht werden.

Droitteur  13.02.2019, 15:16

Was genau, meinst du, ist da rechtlich umstritten, wenn ich fragen darf?

Für völlig abwegig halte ich den Betrugsvorwurf nicht; allerdings kann ich mir ebensowenig recht erklären, wie sich der Fragende das vorgestellt haben soll. Jedoch dürfte ihn seine Naivität auch nicht zwingend retten.

Jewi14  13.02.2019, 15:18
@Droitteur

Damit meine ich Paragraph 812 BGB.

ich sagte nicht, dass der Betrugsvorwurf abwegig ist, sondern extrem schwer sein wird zu beweisen.

AnglerAut  13.02.2019, 15:23
@Droitteur
Was genau, meinst du, ist da rechtlich umstritten, wenn ich fragen darf?

Jewi14 verwechselt die Anfechtung eines Dauerschuldverhältnis und dessen rechtliche Folgen mit der Nichtigkeit eines Vertrages aus Gründen des Jugendschutzes.

Dein Vater hat keinen Vertrag, du hast keinen Vertrag, wenn du dich auf die Minderjährigkeit berufst, insofern musst du nicht zahlen.

Allerdings hast du dich dann des Betruges strafbar gemacht und strafmündig bist du.

Jewi14  13.02.2019, 15:06

Betrug setzt immer Vorsatz voraus! Inwiefern kannst du dem Fragesteller nachweisen, dass er bereits bei der Bestellung die Absicht hatte nie zu bezahlen?

AnglerAut  13.02.2019, 15:13
@Jewi14

Er hatte Vorsatz bzgl. der Täuschung, er wollte seinen Vater niemals einweihen und er selber hat das Geld nicht, um es zu bezahlen.

Damit hat er billigend in Kauf genommen, dass es zu einer Schädigung der anderen Partei kommt. Das reicht für dolus eventualis.

Jewi14  13.02.2019, 15:15
@AnglerAut

Ich will nicht unhöflich sein, aber du schreibst ziemlichen rechtlichen Unsinn. Um ehrlich sein es ist schon Quatsch.

In dem Fall ist der Vater der Geschädigte, wenn, dann hat der Vater Anspruch gegen seinen Sohn.

Aber egal, ich habe aufgehört jeden rechtlichen Unsinn hier zu verbessern, da die Bereitschaft dazuzulernen sehr gering ist.

Droitteur  13.02.2019, 15:18
@Jewi14

Hast du vllt vielmehr selbst zu früh die Bereitschaft abgelegt, dazuzulernen, um nur noch jeden zu verbessern?

AnglerAut  13.02.2019, 15:18
@Jewi14

Der Verlag ist der Geschädigte, da er das Geld zurück geben muss, obwohl er eine Leistung erbracht hat. Dem Vater entstehen keine Kosten.

Wie kommst du zu dieser Meinung, dass der Vater einen Schaden hat ?

Nein, du kannst so ein Abo selber nicht abschließen.

Rede mit deinen Eltern, die sollen sich an den Vertragspartner wenden. Der Schaden, der dabei entstanden ist ist von dir zu tragen.

Als Minderjähriger kannst du gar kein Dauerschuldverhältnis eingehen. Deine Eltern können diesem "Vertrag" ganz einfach widersprechen. Dann bekommst du sogar bereits gezahlte Beträge wieder zurück.

dermarco562 
Fragesteller
 13.02.2019, 14:47

Könnte ich das auch ohne die Eltern erledigen? Und wie müsste ich da dann vorgehen?

Droitteur  13.02.2019, 14:54
@dermarco562

Theoretisch brauchst du deine Eltern dafür nicht.

DerHans  13.02.2019, 16:01
@dermarco562

Wenn du dort hin schreibst, und eingestehst, dass du noch minderjährig bist, werden sie dich wohl kaum auf die Zahlung verklagen. Die wissen genau, dass sie damit nicht durch kommen.

Sie werden evtl. sogar mit einer Anzeige drohen, dass du unter Angabe falscher Daten an das Abo gelangt bist. Aber anzeigen werden sie dich auch nicht.

Droitteur  13.02.2019, 14:48

Kann er schon; gerade die bereits gezahlten Beiträge könnten darum unter Umständen nicht mehr zu erlangen sein.

Interessant wäre aber auch, warum er das überhaupt getan hat.