Abo, zeitungslieferung trotz widerrufung?

4 Antworten

Zur Post bringen mit dem vermerk " Annnahme verweigert " Behälts Du diese könnte das als bestätigung des vertrages gewertet werden. Das ist immer daselbe, das Wiederufseinschreiben wird einfach ignoriert und weiter die Zeitschriften zugeschickt. Beim 3 mal der verweigerung müssten die das eigentlich kapieren, weil das richtig teuer für die kommt. Ja nicht behalten......

also einfach zur post hin und sagen "annahme verweigert" und gut ist das?

@jasoncharly

Nein, die werden es immer wieder versuchen, aber beim 3 mal aufgeben und Dir dann eine schriftliche Bestätigung der auflösung des vertrages zusenden. weil die zurücksendung die jedesmal richtig Geld kostet und durch die zurücksendung (Annahmeverweigerung) auch kein Vertrag zustande kommt, innerhalb der Gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Woche ohne angaben von gründen. Die reagieren überhaupt nicht auf einen wiederruf per Einschreibe, die 2.60 € dafür sind rausgeschmissenes Geld. Anahme verweigern, immer wieder, immer wieder und NIE wieder Telefonisch mit diesen Ganoven reden. Ruft Dich wieder einer an, egal was die dahersabbern, nein kein Intresse ansagen und auflegen.

@jasoncharly

Nein, die werden es immer wieder versuchen, aber beim 3 mal aufgeben und Dir dann eine schriftliche Bestätigung der auflösung des vertrages zusenden. weil die zurücksendung die jedesmal richtig Geld kostet und durch die zurücksendung (Annahmeverweigerung) auch kein Vertrag zustande kommt, innerhalb der Gesetzlichen Kündigungsfrist von 4 Woche ohne angaben von gründen. Die reagieren überhaupt nicht auf einen wiederruf per Einschreibe, die 2.60 € dafür sind rausgeschmissenes Geld. Anahme verweigern, immer wieder, immer wieder und NIE wieder Telefonisch mit diesen Ganoven reden. Ruft Dich wieder einer an, egal was die dahersabbern, nein kein Intresse ansagen und auflegen.

"Behälts Du diese könnte das als bestätigung des vertrages gewertet werden."

Nein! Gar nichts kann da gewertet werden. Er hat korrekt und nachweislich per Einschreiben widerrufen. Wenn jetzt trotzdem geliefert wird, dann ist das eine Lieferung ohne Vertragsverhältnis - § 241a Abs. 1 BGB. Hieraus entsteht keine Zahlungspflicht! Auch keine Pflicht zur Rücksendung.

Der Widerruf wurde korrekt und nachweislich erklärt, darauf kommt es an. Wenn jetzt trotzdem geliefert wird, dann ist das als unbestellte Lieferung ohne Vertragsverhältnis zu betrachten - § 241a Abs. 1 BGB. Hieraus entsteht keine Zahlungspflicht, auch keine Pflicht zur Rücksendung.

Wenn abgebucht wird: rückbuchen lassen. Bei Mahnung: ein einiges Widerspruchsschreiben. Forderung wird bestritten, da fristgemäß der Widerruf erklärt wurde.

Bei Mahnbescheid (gelber Brief vom Gericht): Widerspruch innerhalb 14 Tagen ans Gericht schicken.

ich würde die zeitung erst mal aufheben... nicht wegwerfen.. schreib dahin, dass du widerrufen hast.. und dass sie die zeitung abholen sollen oder dir einen umschlag mit ausreichend porto zusenden sollen.. setze eine bis zu einem bestimmtem tag... keine wochen oder tage angaben.. fester termin.. dass du wenn bis dahin nix kommt die zeitung entsorgen wirst...

Nein, bitte wirf sie nicht weg. Biete dem Absender an, dass du die versehentlich gelieferten Exemplare aufhebst und zur Abholung bereit legst. (Da wird keiner kommen und die Zeitung abholen - aber du verhältst dich damit korrekt.)

Aber das Abo ist definitiv widerrufen?

Ein Kumpel von mir meinte, die würden das Geld noch abbuchen.

@jasoncharly

Da wird der Kummpel wahrscheinlich recht haben, weil die erste Zeitschrift meistens Gratis ist. Auch diese zurück, annahme verweigern, sonst haben die wieder Wochen gewonnen und der wiederufszeitraum erlischt.