Kaufvertrag Mwst?

10 Antworten

Rechnungen sind immer brutto. Du solltest auf einer Rechnung bestehen. Das Finanzamt wird sicher danach fragen. Wenn möglich sollte der Verkäufer auch die Mwst ausweisen. Die kannst Du Dir ja vom FA wiederholen

nein, war wohl ein schwarzverkauf, blöd, kannst keine Vorsteuer abziehen frag am besten nach, aber dann wird dir der verkäufer noch den betrag für die mehrwertsterer nachverrechnen

Der Verkäufer, sofern er den Ofen aus einem Gewerbeberieb verkauft, muß eine Quittung mit ausgewiesener MwSt. aushändigen. Der Ofen war Eingetum der Firma und muß bei Veräußerung die MwSt abführen. Sonst begeht er Steuerhinterziehung. Ist er Privatperson, dann nicht. Wenn Du den Ofen als Gewerbetreibender gekauft hast, kannst Du die MwSt. beim Finanzamt als Investition geltend machen (Du bekommst dann Geld vom finazamt). Ohne diese Ausweisung der MwSt leider nicht.

FordPrefect  21.10.2009, 14:29

Soweit korrekt - einzige Ausnahme: Hat der vorige Besitzer den Ofen ebenfalls ohne MWST erworben, kann der Weiterverkauf umsatzsteuerfrei erfolgen. Siehe dazu "UStR 2008 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausführung des UStG (Umsatzsteuer-Richtlinien 2008) zu §3 UStG"

Der Verkäufer ist Gewerbetreibender und dementsprechend Vorsteuer abzugsberechtigt. Also geh ich von euren Beiträgen aus, dass er auf jeden Fall schon mal verpflichtet ist mir ne Rechnung auszustellen und das auch mit Mwst. Die Frage ist jetzt nur wie hoch der Bruttopreis ist. In der Rechnung nehmen wir mal an, steht nur der Verkaufspreis in Höhe von 1000 €.

Muss er mir jetzt eine Rechnung mit 1000 € als Bruttopreis ausstellen oder könnte er theoretisch auch eine Rechnung mit 1000€ netto + 190€ Mwst = 1190€ brutto ausstellen?

Weil die 1000€ hab ich nämlich schon bezahlt und den Ofen hab ich auch schon. Also hab ich ja den vollen Kaufpreis bezahlt, oder?

Muckusch  20.10.2009, 17:32

nee, du nimmst deinen taschenrechner und gibst ein: 1000 : 119 % = 840,34 E Grundpreis zuzüglich der MWst., die in knapp 160.- E besteht.

FordPrefect  21.10.2009, 14:32
@Muckusch

Die Rechnung wäre korrekt, jedoch die Praxis nicht. Zum Vorsteuerabzug (wie hier korrekt berechnet) ist zwingend der Ausweis des MWST-Anteils in der Rechnung erforderlich.

Da der Verkäufer selbst eine Pizzeria betreibt, dürfte er (ist nicht sicher, nur wahrscheinlich) den Ofen nicht von privat, sondern geschäftlich verkauft haben; folglich dürfte er (wahrscheinlich, nicht sicher) auch seinerseits die Vorsteuer abgesetzt haben und ist verpflichtet, MWSt. zu erheben, wenn er ihn weiterverkauft. Darüber muß er auch eine Rechnung erstellen, mit ausgewiesener MWSt. Diese ist von Dir wiederum als Vorsteuer absetzbar. Alle Unklarheiten beseitigt?