Kann man als 14 Jähriger seinen Freund in der JVA besuchen?

3 Antworten

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Hallo ZEUSonPOINT22,

in der Regel darfst du mit 14 Jahren eine inhaftierte Person auch allein besuchen.

Aber:

Du benötigst die Erlaubnis einer erziehungsberechtigten Person/von erziehungsberechtigten Personen.

Du benötigst also eine schriftliche Genehmigung deines Elternteils/deiner Eltern.

Schlieslich bist du nicht volljährig - und die Justizvollzugsanstalt möchte keinen Ärger deswegen bekommen, weil sie zugelassen hat, dass ein 14 jähriges Kind ohne Begleitung einer erwachsenen Person eine inhaftierte Person besucht hat, die eine Straftat begangen hat.

Der Kontakt zu inhaftierten Straftätern muss bei 14 Jahren von erziehungsberechtigten genehmigt werden.

Deshalb benötigst du eine Genehmigung.

Zudem musst du ein Ausweisdokument vorlegen können:

  • Kinderausweis,
  • Reisepass oder
  • Personalausweis.

Ohne ein Ausweisdokument erhältst du keinen Eintritt.

Übrigens:

Befindet sich dieser Freund in der Untersuchungshaft, so musst du vorerst eine Besuchserlaubnis beantragen. Diese musst du bei dem Gericht beantragen, welche diesen Freund verurteilt hat.

Die Beantragung sollte besser eine erziehungsberechtigte Person machen.

Wie läuft das ab?

Hast du die Dokumente, die du benötigst, um diesen Freund in der Jugendvollzugsanstalt zu besuchen, dann wird man dich an der Pforte nach einem

  • Ausweisdokument,
  • eventuell nach einem Besuchsschein
  • bei Untersuchungshaft nach der Besuchserlaubnis
  • und höchstwahrscheinlich nach der Genehmigung einer erziehungsberechtigten Person

fragen. Anschließend werden die Papiere und deine Daten überprüft.

Nachdem das erledigt ist, erhältst du vermutlich ein Schild und einen Spintschlüssel für deine Sachen. Denn du darfst nichts mit in den Besucherraum nehmen.

Anschließend musst du warten, bis du aufgerufen wirst. Denn du wirst vorher durchsucht.

Danach wirst du erneut in einen weiteren Warteraum gebracht - und danach noch noch einmal in einen Warteraum gebracht und dann in den Besucherraum.

Befindet sich dieser Freund in der Untersuchungshaft, dann wirst du in einer einzelkammer geschickt, die von dem normalen Besucherraum abgeschottet ist.

So läuft das zumindest in einer Justizvollzugsanstalt für erwachsene, männliche Straftäter ab.

LG, Toxic38

Ja. Du musst dich aber ausweisen und auch in Liste eintragen, anmelden.

Ich denke nicht, dass Du das darfst - zumindest nicht allein.