Kann ich aus reinem sozialem Interesse jemanden Fremdes in der JVA besuchen?

4 Antworten

Ja schon. Der Gefangene muss aber dich vorher als Besuch beantragen. Umgekehrt geht das nicht. Außer du bist Richter, Gerichtsvollzieher, vom Jugendamt, einem eingetragenen Verein usw. .

Rebekka130499 
Fragesteller
 20.09.2015, 20:55

Gut habe vergessen, dass ich das ja bin. Danke er wird sich freuen :)

Moralmeister  20.09.2015, 21:01
@Rebekka130499

Naja, so einfach ist das nicht. Es muss schon einen Zweck haben. Ob er sich freut, weiß man nicht.

Finde ich nicht gerade angebracht

Moralmeister  20.09.2015, 20:54

Interessiert keinen was du findest oder suchst! Antworte auf die Frage hilfreich!

Mamahilftdir  20.09.2015, 20:56
@Moralmeister

Es geht hier darum Meinungen und Antworten einzuholen. Wenn ich also sage, dass "Ich es für nicht angebracht halte" Jemanden der aus einem Grund im Gefängnis sitzt zu besuchen ist diese Antwort komplett legitim

Moralmeister  20.09.2015, 21:02
@Mamahilftdir

Bei mit Punkten zu vergebenden Antworten geht es gerade nicht um Meinungen sondern um hilfreiche Antworten! Mal die Richtlinien hier durch lesen!

Mamahilftdir  20.09.2015, 21:05
@Moralmeister

Ich weiß nicht, was dein Problem ist, aber ich darf jawohl meine eigene Meinung kundtun. Und, wenn sie einen Gefangen besuchen will/kann/darf ist das ja schön und gut, aber ich darf serwohl sagen, dass ich das nicht gutheiße 

landregen  20.09.2015, 21:09
@Moralmeister

Moralmeister, du hast nichts davon geschrieben in deiner Frage, ob man besuche machen "darf", ob sie also erlaubt sind, sondern ob man "kann", also nach Möglichkeiten gefragt, zu denen auch Bewertungen gehören, und darauf ist diese Antwort absolut passend. Dein Ton aber nicht.

Denke nicht. Gefangene sind ja keine Ausstellungsstücke.

So kann man Neugier auch umschreiben. Eine Haftanstalt ist kein Zoo... Wenn jeder, der ein "soziales Interesse" hat, ihm fremde Leute dort besuchen dürfte, dann wäre es mit dem Sicherheitsstandard um einiges schlechter.