Kann ich aus reinem sozialem Interesse jemanden Fremdes in der JVA besuchen?
4 Antworten
Ja schon. Der Gefangene muss aber dich vorher als Besuch beantragen. Umgekehrt geht das nicht. Außer du bist Richter, Gerichtsvollzieher, vom Jugendamt, einem eingetragenen Verein usw. .
Naja, so einfach ist das nicht. Es muss schon einen Zweck haben. Ob er sich freut, weiß man nicht.
Finde ich nicht gerade angebracht
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Es geht hier darum Meinungen und Antworten einzuholen. Wenn ich also sage, dass "Ich es für nicht angebracht halte" Jemanden der aus einem Grund im Gefängnis sitzt zu besuchen ist diese Antwort komplett legitim
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Ich weiß nicht, was dein Problem ist, aber ich darf jawohl meine eigene Meinung kundtun. Und, wenn sie einen Gefangen besuchen will/kann/darf ist das ja schön und gut, aber ich darf serwohl sagen, dass ich das nicht gutheiße
Moralmeister, du hast nichts davon geschrieben in deiner Frage, ob man besuche machen "darf", ob sie also erlaubt sind, sondern ob man "kann", also nach Möglichkeiten gefragt, zu denen auch Bewertungen gehören, und darauf ist diese Antwort absolut passend. Dein Ton aber nicht.
Denke nicht. Gefangene sind ja keine Ausstellungsstücke.
So kann man Neugier auch umschreiben. Eine Haftanstalt ist kein Zoo... Wenn jeder, der ein "soziales Interesse" hat, ihm fremde Leute dort besuchen dürfte, dann wäre es mit dem Sicherheitsstandard um einiges schlechter.
Gut habe vergessen, dass ich das ja bin. Danke er wird sich freuen :)