Steuerklassen? Warum Steuerklasse 6? Vollzeit und Minijob? Bitte um Rat?
Hallo. :)
Und zwar habe ich folgendes Problem:
Ich habe im Juli diesen Jahres mein Abi bestanden, gehe aber erst im Dezember ins Ausland. Um dazwischen keine Lücke zu haben und wenigstens etwas zu tun zu haben, habe ich mich Anfang des Jahres beworben.
Ich habe auch eine Saisonale Stelle bekommen, auf geringfügiger Basis (450€), die vom 15.03.2015-15.11.2015 befristet ist. Da ich bei dieser Stelle allerdings schon Anfang September mit meinen Stunden durch war, habe ich mich dann zusätzlich noch woanders beworben.
Ich habe dann einen weiteren saisonalen Job bekommen, diesmal allerdings auf Vollzeit (120h/Monat), da sich 2 Minijobs ja nicht gelohnt hätten. Der zweite Job ist vom 27.09.2015-01.11.2015 befristet.
Nun habe ich meine erste Lohnabrechnung meines zweiten Jobs erhalten und habe gesehen, dass ich in die Steuerklasse 6 eingeordnet wurde. Aber warum?
Klar ist dieser Job mein Zweitjob, aber für den ersten zahle ich erstens ja ohnehin keine Steuern und zweitens arbeite ich ja dort seit September auch nicht mehr.
Meine Frage ist nun ob ich irgendetwas machen kann um bei meinem zweiten Job z.B. in Steuerklasse 1 eingeordnet zu werden? Ich kenne mich mit sowas ja leider noch nicht so wirklich aus.
Vielen Dank schon mal für alle Antworten!
3 Antworten
Reiche Deine Lohnsteuerkarte ein. (Oder was auch immer man jetzt stattdessen bekommt).
Alternativ: Mach eine Steuererklärung, dann bekommst Du die Steuern, die Du jetzt auf Deinen zweiten Job zahlst, definitiv zurück, da du unter der Freigrenze liegen dürftest.
Reiche Deine Lohnsteuerkarte ein. (Oder was auch immer man jetzt stattdessen bekommt).
Der Arbeitgeber benötigt die Steueridentifikationsnummer, damit kann er die für die Lohnsteuerberechnung erfoderlichen Daten abfragen.
Ein Zweitjob der über 450 € liegt wird mit Steuerklasse 6 abgerechnet. Du kannst nächstes Jahr deine Steuern beim Finanzamt abrechnen lassen. Da wird dann alles nochmal nachgerechnet und wenn du zuviel bezahlt hast bekommst du was zurück.
Du must deine Steuerkarte vorlegen um aus dem zweitjob den erstjob zu machen um ihn anders abzurechnen. Der Minijob ist dann dein Zweitjob.
dass ich in die Steuerklasse 6 eingeordnet wurde. Aber warum?
Entweder, weil du dem Arbeitgeber deine Steueridentifikationsnummer nicht gegegen hast. oder weil bereits dein Minijob nicht pauschal, sondern nach deinen individuellen Steuerabzugsmerkmalen besteuert wurde.