2 Nebenjobs als Student - Steuerklasse 6 - Geld zurück?

5 Antworten

Hi, ich bin Studentin und hatte folgenden Fall. Ich hatte eine 450 € Beschäftigung. Und daneben noch eine weitere. Für diese weitere wurde ich mit Steuerklasse 6 angemeldet. Deshalb musste ich für die zweite Beschäftigung entsprechend Steuern bezahlen.

Nun war ich beim Finanzamt um mir für eine neue zweite Beschäftigung einen Nachweis über die Steueridentifikationsnummer zu holen.
Dort wurde mir mitgeteilt, dass meine erste 450 € Tätigkeit garnicht als steuerpflichtig registriert ist (da Studentin), und dass ich auch für die zweite nur Lohnsteuerklasse 1 gebraucht hätte. Ergo man sich die Steuererklärung hätte sparen können. Dies hat mir die Sachbearbeiterin so erklärt...

Zwar habe ich durch die Steuererklärung alles zurückerhalten. Es war aber wohl schlichtweg nicht notwendig eine abzugeben.

Bei Zweifeln würde ich mich aber noch mal an das Finanzamt wenden. Denn im Einzelfall kann ja immer noch was anderes gelten. Z.B. werden Teilzeitstudenten oftmals anders gehandhabt, oder du hast einen anderen Familienstatus, u.s.w.

vielen dank für die ausführliche antwort :)) ich werde dann auf jeden fall eine Steuererklärung abgeben. Hab überlegt ob ich den ersten Job kündigen soll, aber wenn man alles eh zurück bekommt dann ist das gut...

@xxLiLKira

Ja, wenn du mit beiden Jobs aber eh keine Steuern zahlen müsstest, wg. Steuerfreibetrag bzw. Steuerklasse, müsstest du evtl. überhaupt keine Erklärung abgeben...weil du auch mit  zwei Jobs evtl. keine Lohnsteuer zahlen musst. Bevor du Dir die Arbeit mit der Lohnsteuererklärung machst, würde ich mal beim Finanzamt fragen.

@Simjuja

Braucht man nichtmal aufs Finanzamt warten. Steht auf der Lohnabrechnung dabei ob man Steuerabzüge hatte :)

Könnte sich allerdings auch für 1-10€ Kapitalertragsteuer lohnen wenn man denn Zinsen bekommt und keine Freistellungsaufträge hat :D

Deshalb musste ich für die zweite Beschäftigung entsprechend Steuern bezahlen ... Es war aber wohl schlichtweg nicht notwendig eine abzugeben.

Doch, da das Kind bereits in den Brunnen gefallen war, d.h. weil bereits Steuern einbehalten wurden.

Hallo, das Geld solltest du eigentlich wieder bekommen. Als ich studiert habe, hatte bei meinen Jobs sämtliche Ausgaben geltend gemacht. Selbst zu Hause (Eigenheim) habe ich mein Arbeitszimmer teilweise steuerlich geltend gemacht. Ausgaben, wie PC, Drucker, Patronen, Papier, Bücher fürs Studium usw. wird alles eingereicht und ich habe immer am Ende des Jahres alles wieder bekommen.

Weist du wie du abgerechnest wirst ?

Wenn du in deinem ersten "Job" 300,- im Jahr verdient hast bezweifel ich ja schon fast das das über eine reguläre Anmeldung als Vollzeitjob über deine Steuerklasse geht, wenn dann wäre das vermutlich ein Minijob bis 450,-

Finde am besten mal raus wie dein erster Job angemeldet ist, denn für einen potentiellen zweiten 450,- job wollen das die AG wissen (bzw müssen es). In Summe darfst du beliebig viele Minijobs haben aber im Monat nur 450,- verdienen.

Hast du dann noch ein regulären Job mit Steuerklasse und allem bekommst du erst mit ~900+ bei Steuerklasse 1 Lohnsteuerabzüge.

Minijobs werden bei niemand in die Steuererklärung einbezogen egal wie viel du verdienst.

Beträgt dein zu versteuerndes Einkommen 8.652€* oder weniger, musst du keine Einkommensteuer zahlen. Evtl. vorausgezahlte Steuer bekommst du zurück.

* Grundfreibetrag 2016, siehe §32a, Abs.1 Nr. 1 EStG

auch wenn es mit steuerklasse 6 abgerechnet wurde, da zwei Jobs?

@xxLiLKira

Relevant ist das zu versteuernde Einkommen, unabhöngig davon, wie die Lohnsteuer ermittel wurde.Steuerklassen sind nur während des Kalenderjahrs für die Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber interessant.

Die zuviel gezahlten Steuern erhältst Du im Rahmen der Steuererklärung erstattet.

auch bei steuerklasse 1 und 6?

@xxLiLKira

Dein Einkommen wird addiert und die fällige bzw. zu erstattende Steuer wird dann berechnet. Grundfreibetrag für 2016 ist 8652,-- Euro. Ergo wirst Du wohl bei dem von Dir genannten Einkommen die komplette einbehaltene Lohnsteuer erstattet bekommen.