Freibetrag monatlich, jährlich und Hinzurechnungsbetrag?

2 Antworten

Nach einem Umzug ist das neue Wohnsitzfinanzamt zuständig; Du solltest Dich bei dem bisherigen FA abmelden und bei dem neuen anmelden; die Identifikationsnummer bleibt gleich aber die Steuernummer wird neu vergeben.

Das neue Finanzamt ist dann auch für die Steuererklärungen der Vorjahre zuständig.

Wenn Du keine Freibeträge/Hinzurechnungsbeträge in den Steuermerkmalen hast, brauchst Du dort auch nichts eintragen.

Ansonsten sind sie bei dem neuen Finanzamt zu beantragen.

Freibetrag ist z. B., wenn Du wegen einer Behinderung einen GdB hast. Hinzurechnungsbetrag weiß ich jetzt nicht. Und die Steueridentifikationsnummer bleibt Dir lebenslang. Finanzamt kann schon ein anderes sein.