Kann ich von einem Maklervertrag zurücktreten wenn das Exposé noch njicht unterschrieben ist?

4 Antworten

Sie können den Maklervertrag fristgerecht kündigen. Im Übrigen darf per Vertrag das eigene Vermarktungsrecht des Eigentümers nicht ausgeschlossen werden. Falls der Makler bereits Aktivitäten entwickelt hat, z.B. das Haus besichtigt, Daten aufgenommen und in die Vorbereitung eines Exposés investiert hat, so kann er er nur dann einen Aufwendungs- oder Schadenersatz verlangen, wenn ein solcher vereinbart oder beziffert wurde und der Makler den Schaden auch nachweisen kann. Woher kennt denn der "private" Käufer überhaupt Ihre Kaufpreisvorstellung, die Sie dem Makler vorgegeben haben? Wäre es nicht möglich, das der Makler aufgrund seiner Tätigkeit, die er gegenüber vielen Interesseenten entwickelt, einen deutlich höheren Kaufpreis für Sie herausholen kann, als den, welchen der Nachbar bereit ist zu zahlen? Man sollte sich das stets zweimal überlegen, bevor man einem einzigen Käufer dabei behilflich ist, den Makler auszuboten! Da kann man viel Geld verschenken!

Du kannst problemlos zurücktreten, weil unwiiderrufliche Immobilienmaklerverträge AGB-rechtswidrig und zusätzlich auch noch formunwirksam sind (sie bedürften dann der notariellen Beurkundung). Ausserdem kannst Du jederzeit auch während der Laufzeit des Maklervertrags selbst einen Käufer finden, ohne dass der Makler Anspruch auf Provision hat (Landgericht Flensburg vom 18.6.2006). Also einfach selbst verkaufen und den Makler - falls er es denn mitbekommen sollte - mit Bestimmtheit auf die Rechtslage hinweisen!

das Expose ist nicht relevant. Der Maklervertrag ist doch bindend. Das Expose ist doch in dem Fall eh nicht zu unterzeichen...?

Vertrag unterschrieben heißt zahlen, wenn der Makler tätig geworden ist (Exposé erstellt)

schelm1  24.10.2011, 18:08

Das hängt immer von den Umständen der Vertragsabreden ab!