Maklercourtage entkommen - ohne Vertrag

6 Antworten

Ich hätte jetzt spontan gesagt: Termin absagen, neuen Termin mit dem Verkäufer selber machen. Du hast das Haus ja noch nicht gesehen, also konntest du dem Makler auch noch keine (auch nicht mündlich) Zusage machen. Wenn du das Haus dann über den Verkäufer direkt anschauen willst, mit ihm einen Termin machst und der keinen Vertrag mehr mit dem Makler hat, dann dürfte der Makler ja auch raus sein. Wobei ich mich dann frage, warum ein Makler, der weiß, dass er "raus" ist, immer noch das Haus anbietet, auch wenn er dann keine Provi mehr dafür bekommen würde...

Der Makler hat zu dem Haus anscheinend nie einen Vertrag gehabt. Der Verkäufer sagt "der macht das privat". Ich nehme an, dass er nur ohne bindenden Vertrag an die Vermittlung gekommen ist. Und ohne "Einzelmaklervertrag" ist meines Wissens nach die private Veräußerung zulässig.

@Flexi311

Der Makler hat zu dem Haus anscheinend nie einen Vertrag gehabt. Der Verkäufer sagt "der macht das privat".

Wie konnte der Makler dann ein Exposé erstellen und im Internet veröffentlichen?

@Auskunft

Wenn jeder Hinz und Kunz hingehen kann und kann ein Haus eines anderen ohne Maklervertrag verkaufen, dann verkaufe ich morgen das Haus von meinem Nachbarn (samt Nachbarn!!!) Ironie-Aus

@LG2014

Selbst wenn der Makler keinen Auftrag gehabt hätte (woher stammen dann die Daten des Exposés??) gilt:

"Der Maklervertrag mit dem wohnungssuchenden Mieter ist auch dann wirksam, wenn sich herausstellt, dass der Makler die Wohnung angeboten hat, ohne vom Eigentümer hierzu beauftragt worden zu sein. 


Das bedeutet, so die Konsequenz aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. III ZR 113/02), der Makler kann auch die Provision vom Mieter verlangen. Vorausgesetzt, es ist tatsächlich zum Abschluss des Mietvertrages gekommen."

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-wer-den-makler-zahlen-muss/4430240-2.html

Der mündliche Vertrag mit dem Makler ist schon durch Dein Telefonat mit ihm, bei dem Du u.a. die Anschrift des Objekts erhalten hast, zustande gekommen.

Sobald Du Dich hinter seinem Rücken mit dem Verkäufer in Verbindung setzt und mit ihm einig wirst und der Makler davon erfährt, bekommst Du Probleme, d.h. darfst Du die Provision an ihn zahlen.

Ausschlaggebend ist immer, durch wen Du zuerst vom Verkauf des Hauses erfahren hast und das ist einwandfrei der Makler.

Interessant. Aber wenn ich jetzt sage ich habe kein Interesse mehr? Was für eine Art von Vertrag sollte das dann sein, der da mündlich geschlossen wurde? Fernmündlich ist übrigens nichts über die Maklercourtage gesagt worde. Ich hab da auch was von einem Rechtsurteil gelesen diesbezüglich: http://www.n-tv.de/ratgeber/Ohne-Vertrag-keine-Provision-article5954291.html

@Flexi311

Wird hier erklärt:

" Will ein Makler, der "nach außen hin als Makler des Verkäufers erscheint, sich auch vom Käufer eine Provision zahlen lassen, dann muß er ein ausdrückliches Provisionsverlangen stellen (hat er gemacht: "Im Exposé (immoscout) ist die Courtage angegeben").

Ein Maklervertrag kommt in diesem Falle erst dann zustande, wenn der Interessent nach Zugang des Provisionsverlangens weitere Maklerdienste in Anspruch nimmt." (BGH WM 1991, 643).

Der Maklervertrag** wird somit erst in dem Moment begründet, in dem der Interessent den Makler nach Zugang des Exposés abermals anruft und um einen Besichtigungstermin bittet.** (Hast Du gemacht: zwei Telefonate zur genaueren Beschreibung des Objekts und der Terminvereinbarung..)

Quelle: http://www.finanztip.de/recht/immobilien/wehrt009.htm

Schon etwas merkwürdig ! Wie ist Dir der geplante Hausverkauf bekannt geworden ? Durch den Makler oder den Hausbesitzer ? Der Makler wird das Haus nicht ohne Auftrag des Verkäufers anbieten ! Dann musst Du zahlen ! Ich vermute, der Hausbesitzer hat das Objekt zusätzlich privat eingestellt, weil jeder Interessent des Hauses die Maklergebühr vom Hauspreis abgezogen haben möchte. Ich an Deiner Stelle würde den Besichtigungstermin beim Makler umgehend absagen und den Hausbesitzer noch einmal genauer befragen. Ich vermute, der hat einen Maklervertrag in dem steht, dass er das Objekt nicht privat anbieten darf. Ist ja auch klar, der Makler hat Kosten und wenn dann der Eigentümer selbst verkauft, bleibt er darauf sitzen.

Ein derartiger Vertrag besteht eben nicht. Aber ich denke, ich sage den Termin ab und prüfe mal die Details über den Verkäufer, was der mit dem ausgehandelt hat. Nicht dass er "unbewusst" einen mündlichen Vertrag mit dem Makler geschlossen hat.

Also wenn Sie über das Internet auf die Anzeigen Aufmerksam geworden sind und Sie aufgrund dessen telefonisch mit dem Makler kontakt aufgenommen haben liegt evtl. ein Fernabsatzvertrag vor. Sofern kein treffen in seinem Büro stattgefunden hat. In solchen Fälle müsste der Makler den Verbraucher über sein Widerrufsrecht informieren. Hat er das nicht verlängert sich die Widerrufsfrist um 1 Jahr und 14 Tage.

deswegen sollte man sowas immer schriftlich festhalten.

Was? Den Maklervertrag?