Maklercourtage entkommen - ohne Vertrag

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Ich hätte jetzt spontan gesagt: Termin absagen, neuen Termin mit dem Verkäufer selber machen. Du hast das Haus ja noch nicht gesehen, also konntest du dem Makler auch noch keine (auch nicht mündlich) Zusage machen. Wenn du das Haus dann über den Verkäufer direkt anschauen willst, mit ihm einen Termin machst und der keinen Vertrag mehr mit dem Makler hat, dann dürfte der Makler ja auch raus sein. Wobei ich mich dann frage, warum ein Makler, der weiß, dass er "raus" ist, immer noch das Haus anbietet, auch wenn er dann keine Provi mehr dafür bekommen würde...

Der mündliche Vertrag mit dem Makler ist schon durch Dein Telefonat mit ihm, bei dem Du u.a. die Anschrift des Objekts erhalten hast, zustande gekommen.

Sobald Du Dich hinter seinem Rücken mit dem Verkäufer in Verbindung setzt und mit ihm einig wirst und der Makler davon erfährt, bekommst Du Probleme, d.h. darfst Du die Provision an ihn zahlen.

Ausschlaggebend ist immer, durch wen Du zuerst vom Verkauf des Hauses erfahren hast und das ist einwandfrei der Makler.

Schon etwas merkwürdig ! Wie ist Dir der geplante Hausverkauf bekannt geworden ? Durch den Makler oder den Hausbesitzer ? Der Makler wird das Haus nicht ohne Auftrag des Verkäufers anbieten ! Dann musst Du zahlen ! Ich vermute, der Hausbesitzer hat das Objekt zusätzlich privat eingestellt, weil jeder Interessent des Hauses die Maklergebühr vom Hauspreis abgezogen haben möchte. Ich an Deiner Stelle würde den Besichtigungstermin beim Makler umgehend absagen und den Hausbesitzer noch einmal genauer befragen. Ich vermute, der hat einen Maklervertrag in dem steht, dass er das Objekt nicht privat anbieten darf. Ist ja auch klar, der Makler hat Kosten und wenn dann der Eigentümer selbst verkauft, bleibt er darauf sitzen.

Also wenn Sie über das Internet auf die Anzeigen Aufmerksam geworden sind und Sie aufgrund dessen telefonisch mit dem Makler kontakt aufgenommen haben liegt evtl. ein Fernabsatzvertrag vor. Sofern kein treffen in seinem Büro stattgefunden hat. In solchen Fälle müsste der Makler den Verbraucher über sein Widerrufsrecht informieren. Hat er das nicht verlängert sich die Widerrufsfrist um 1 Jahr und 14 Tage.

deswegen sollte man sowas immer schriftlich festhalten.